Die bekannte Aktivistin wurde zwar verurteilt, der Jubel der propalästinensischen Szene aber ist groß. Yasemin Acar wurde in fünf Punkten der Anklage freigesprochen. Es ging in diesen Fällen um den Slogan „From the river to the sea, palestine will be free“, den sie auf Demos rief und auf ihrem Instagram-Account nutzte. Für die Staatsanwaltschaft ist das strafbar, aus Sicht des Richters nicht. Die Angeklagte wollte nicht die Hamas unterstützen, hieß es im Urteil. Wegen anderer Vorwürfe erhielt sie 1800 Euro Strafe.

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Yasemin Acar hatte im Juni an der Seite von Greta Thunberg Aufsehen erregt. Die beiden Frauen wollten mit weiteren Aktivisten auf einem Schiff der „Gaza Freedom Flotilla“ zum Gazastreifen reisen. Die israelische Armee stoppte sie.

Die 38-Jährige hatte sich ein Palästinensertuch über die Schultern gezogen, als sie am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten saß – angeklagt im Zusammenhang mit der Parole wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen mehrerer Vorfälle bei Demonstrationen. So habe sie zwei Polizisten als „Verbrecher und Kriminelle“ verleumdet, sich polizeilichen Maßnahmen widersetzt, im Juli 2024 einen Beamten mit einem Regenschirm beworfen – er blieb unverletzt.

Innenministerium: Parole ist Kennzeichen der Hamas

Keine Pro-Palästina-Parole ist so umstritten wie der Slogan „From the river to the sea, palestine will be free“. Das Bundesinnenministerium hatte die Parole als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet. Strafgerichte entschieden unterschiedlich. Das Berliner Landgericht urteilte im November 2024: Die Parole sei mittlerweile ein Kennzeichen der Hamas, die damit die Auslöschung des Staates Israel meine.

Die Aktivistin sagte: „Vom Fluss bis zum Meer bedeutet für mich Gerechtigkeit, Selbstbestimmung und Frieden.“ Sie habe sich für Flüchtlinge aus Syrien und der Ukraine eingesetzt. Ihr Engagement für Palästina aber werde kriminalisiert – „fälschlicherweise wird uns Antisemitismus unterstellt“.

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Der Staatsanwalt sah die Vorwürfe bestätigt, er forderte eine Geldstrafe von 4400 Euro. Auf einen Schulspruch lediglich wegen Widerstands plädierte der Verteidiger. Richter Philipp Berkholz sprach die Angeklagte des Widerstands, des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, der Verleumdung und der versuchten Körperverletzung schuldig. 120 Tagessätze zu je 15 Euro ergingen. Im Freispruch vom Vorwurf des Verwendens von Terror-Kennzeichen wies er auch auf einen Beschluss des Landgerichts vom April 2025. Es sei ein mehrdeutiger Ausspruch, heißt es darin.