Berlin – Skandal im Prozess um Israel-Hasserin Yasemin Acar. Die Israel-Hasserin feiert ihre Verurteilung für Angriffe auf die Polizei als Sieg – mit johlenden Anhängern. Denn für das Skandieren der Vernichtungs-Parole der Terror-Organisation Hamas bekommt sie im Amtsgericht Tiergarten zugleich einen Freispruch. Und der Richter spricht ihr auch noch seine „Hochachtung“ aus.

9.40 Uhr. Die Berlinerin posiert für Fotos auf der Anklagebank. Sie will nicht verpixelt werden, heißt es. Burgfräulein-Frisur, Kufiya (Palästinensertuch), Kette mit Fatima-Hand. Deutsche. Ledig. Bachelor in Philosophie. War mal Projektmanagerin. Derzeit nicht berufstätig, kein Einkommen. Ob sie finanzielle Unterstützer hat – unklar. Keine Vorstrafen. Ein Segeltörn mit Greta Thunberg und anderen Berufsaktivisten nach Gaza scheiterte kürzlich.

Yasemin Acar mit ihrem Anwalt am Mittwoch im Gericht

Yasemin Acar mit ihrem Anwalt am Mittwoch im Gericht

Foto: michael körner

Öffentlich bekannt geworden war Acar bereits im März 2022. Damals kümmert sie sich in Berlin um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, gibt Interviews. Nach dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023 wandelt sich ihr Social-Media-Account: Acar verteidigt die Islamisten, radikalisiert sich immer mehr, nennt Deutschland zuletzt einen „faschistischen Staat“. Sie fehlt seitdem auf kaum einer Hass-Demo gegen Israel in Berlin.

Die Anklage

Von 17. Februar bis 24. Juli 2024 soll Acar mehrfach öffentlich den Hass-Ruf „From the river to the sea …“ skandiert haben (der ein Palästina vom Jordan bis zum Meer propagiert und damit die Vernichtung Israels). Die Hetzparole gilt als Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 2 StGB bezeichneten Parteien oder Vereinigungen: der vom Innenministerium verbotenen Terror-Organisation Hamas. Dazu Verleumdung, Widerstand, Angriff auf Polizisten, versuchte Körperverletzung (ein Schirm-Wurf).

9.52 Uhr. Yasemin Acar verliest ihr „Geständnis“. Von „strukturellem Rassismus“ und „Diffamierung als Judenhasserin“ ist darin die Rede. Für Ukraine-Hilfe sei sie gefeiert worden, bei Gaza werde „kriminalisiert“. Die deutsche Polizei führe sich auf „wie eine Besatzungsmacht“. Sie sage nur, „was in diesem Land nicht gesagt werden darf!“

Applaus von 20 Anhängern im Saal (100 lärmen auf der Straße). Der Richter verliest Polizisten-Aussagen (15 Aktenbände). Sie übergibt Röntgen-Aufnahmen. Die sollen ihre Verletzungen durch die Berliner Polizei beweisen.

Vor dem Gericht versammelten sich etwa 100 Anhänger von Acar

Vor dem Gericht versammelten sich etwa 100 Anhänger von Acar

Foto: michael körner

10.43 Uhr. Acars Anwalt findet, die vorgeworfene Hetzparole „From the river …“ sei kein Hamas-Kennzeichen, sondern „eine historische Beschreibung“.

11.23 Uhr. „Die Parole beinhaltet den gewaltgeprägten Vernichtungswillen gegen den Staat Israel“, beharrt Staatsanwalt Darrell Kanngießer. Deren Verbreitung sei strafbar, unabhängig von politischer Gesinnung. Er will 220 Tagessätze à 20 Euro als Strafe.

11.29 Uhr. Ihr Anwalt verlangt Freispruch für die „Umschreibung eines geografischen Gebietes“. Redet von „Massakern der israelischen Armee“, „Menschheitsverbrechen“.

Richter zum Urteil: „Hochachtung vor dem, wie Sie sich einsetzen“

Das Urteil: 120 Tagessätze à 15 Euro, also 1800 Euro Strafe für Widerstand gegen und Angriffe auf Polizisten, Verleumdung, versuchte Körperverletzung – aber Freispruch für die Hamas-Parole! Richter Philipp Berkholz: „Sie sind zum Großteil nicht da auf den Demos, um die Hamas zu unterstützen – ich halte das deshalb nicht für strafbar.“

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Dann offenbart der Richter: „Hochachtung vor dem, wie Sie sich einsetzen. Sie sprechen wahrscheinlich einigen Leuten aus der Seele. Sie stehen zu dem, was Sie gemacht haben. Versuchen Sie künftig, keine Angriffsfläche zu bieten.“

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12.12 Uhr. Frenetischer Jubel, johlender Applaus. Erst im Saal, dann auf der Straße …

Ein Richter, der einer Radikalen seine Hochachtung ausspricht, die u. a. den iranischen Raketenangriff auf Israel tanzend feierte, unzählige Male deutsche Polizeibeamte beleidigte und mit bekennenden Terror-Unterstützern nach Gaza segelte?

BILD konfrontierte das Gericht mit den Äußerungen. Eine Sprecherin bestätigte, dass der Richter Acar seine Hochachtung ausgesprochen habe und verwies auf den „Kontext“. Berkholz habe Acars Engagement für die Menschen in Gaza gemeint, mit den strafbaren Handlungen habe sie ihr Image zerstört.