Seit dem 1. Mai sind auf­grund gesetz­li­cher Ände­run­gen bei der Bean­tra­gung von Per­so­nal­aus­wei­sen oder Rei­se­päs­sen aus­schließ­lich digi­tale bio­me­tri­sche Licht­bil­der zulässig.

Zur Erstel­lung der digi­ta­len Licht­bil­der kom­men ab sofort in allen Bür­ger­bü­ros Licht­bild­ter­mi­nals zum Ein­satz, über wel­che die Bil­der bei Antrags­stel­lung gegen eine Gebühr von 6 Euro direkt vor Ort am Schal­ter auf­ge­nom­men wer­den kön­nen. Der Ein­satz der Ter­mi­nals war bereits für den 1. Mai vor­ge­se­hen, musste aber auf­grund von Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen sei­tens der Bun­des­dru­cke­rei ver­scho­ben werden.