Auch der August hält für Verbraucher Neuerungen bereit. Wer einen neuen Pass beantragt, braucht seine Passbilder jetzt in anderer Form. Die Rückgabe von Akkus wird einfacher, manche Bahnfahrer müssen sich hingegen auf Umwege einstellen.
Eines vorweg: Wer am ersten Augustwochenende in den Urlaub fährt, ist nicht allein. Denn dann beginnen die Ferien in Baden-Württemberg und Bayern. Damit gehört das Wochenende traditionell zu den verkehrsreichsten der Sommerreisesaison. Insbesondere wer in den Süden fährt, sollte Geduld mitbringen. Doch der August birgt für Verbraucher noch weitere Annehmlichkeiten und Unannehmlichkeiten. Eine Übersicht.
Digitale Passbilder werden Pflicht
Wer künftig einen Personalausweis oder Reisepass beantragt, muss ein digitales Passbild vorlegen – klassische Papierfotos sind ab dem 1. August 2025 nicht mehr zulässig. Die bis dahin geltende Übergangsfrist läuft Ende Juli aus. Die Maßnahme soll vor allem der Fälschungssicherheit dienen, etwa um sogenannte Morphing-Angriffe – bei denen mehrere Gesichter digital zu einem Bild verschmolzen werden – zu verhindern. Künftig erfolgt die Erstellung und verschlüsselte Übertragung des Passbildes direkt durch die Behörde oder über zertifizierte Drittanbieter wie Fotostudios oder bestimmte Drogerien.
Allerdings sind noch nicht alle kommunalen Ämter mit entsprechenden Terminals ausgestattet, weshalb es regional zu Verzögerungen kommen kann. Wer ein neues Ausweisdokument benötigt, sollte sich deshalb frühzeitig informieren und gegebenenfalls längere Wartezeiten einplanen.
Mehr Sicherheit für smarte Geräte
Ebenfalls ab August gelten EU-weit verschärfte Vorschriften für alle vernetzten Geräte, die Funktechnik wie WLAN, Bluetooth oder Mobilfunk nutzen. Die neue Regelung betrifft unter anderem Smartphones, Tablets, Smart-Home-Komponenten, Fitness-Tracker, aber auch vernetzte Spielzeuge.
Geräte dürfen nur noch dann auf den europäischen Markt gebracht werden, wenn sie bestimmte Mindeststandards im Bereich IT-Sicherheit erfüllen. Dazu zählen sichere – und nicht mehr ab Werk voreingestellte – Passwörter, eine durchgängig verschlüsselte Datenübertragung sowie ein verbindlicher Mechanismus für regelmäßige Sicherheitsupdates. Die Grundlage dieser Änderungen bildet die überarbeitete Funkanlagenrichtlinie der EU.
Hersteller können zwar zunächst selbst die Konformität ihrer Produkte erklären, müssen sich aber auf stichprobenartige Kontrollen durch nationale Behörden einstellen. Ziel ist es, Verbraucher besser vor Hackerangriffen, Datendiebstahl und manipulierbaren Geräten zu schützen.
Erleichterte Rückgabe alter Akkus
Mit dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz, das am 18. August 2025 in Kraft tritt, wird die Entsorgung von Altbatterien für Verbraucher deutlich einfacher. Das neue Regelwerk ersetzt das bisherige Batteriegesetz und setzt die EU-Batterieverordnung national um. Künftig können alle Arten von Batterien und Akkus – vom kleinen Knopfzellenakku bis zum schweren E-Bike-Akku – kostenfrei bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Besonders relevant ist die neue Rücknahmepflicht für sogenannte „leichte Elektrofahrzeuge“: Kommunen müssen ab sofort auch Akkus aus E-Scootern, E-Bikes und ähnlichen Geräten zurücknehmen. Damit wird das Recycling ausgeweitet und gleichzeitig ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von klareren Rückgaberegelungen und besserer Verfügbarkeit geeigneter Entsorgungsstellen.
Einspeisevergütung für Solaranlagen sinkt
Für Betreiber neuer Photovoltaikanlagen ändern sich ab dem 1. August die Rahmenbedingungen – wenn auch nur leicht. Im Rahmen der halbjährlichen Degression der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sinkt der Betrag, den Anlagenbetreiber für eingespeisten Solarstrom erhalten. Für kleine Anlagen bis zehn Kilowatt (kW) Leistung reduziert sich die Vergütung von bisher 7,94 Cent auf 7,87 Cent pro Kilowattstunde.
Bei größeren Anlagen bis 40 kW liegt der neue Satz bei 6,81 Cent statt 6,88 Cent, während Anlagen bis 100 kW künftig mit 5,56 Cent (vorher: 5,62) vergütet werden. Bestehende Anlagen behalten jedoch ihre zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme garantierten Vergütungssätze für die Dauer von 20 Jahren. Die Änderungen betreffen also ausschließlich Neuanlagen, die ab August ans Netz gehen.
Bahnreisende müssen Umwege in Kauf nehmen
Wer regelmäßig mit der Bahn zwischen Hamburg und Berlin unterwegs ist, muss sich auf eine erhebliche Einschränkung einstellen. Die 278 Kilometer lange Hauptstrecke wird ab dem 1. August 2025 vollständig gesperrt – und das gleich für neun Monate. Grund ist eine umfassende Generalsanierung, die laut Bahn bis Ende April 2026 abgeschlossen sein soll. Die Strecke gehört zu den am stärksten frequentierten im deutschen Bahnnetz, mit täglich rund 470 Zügen und bis zu 30.000 Reisenden.
Während der Sperrung werden Fernverkehrszüge großräumig über Stendal, Uelzen und Salzwedel umgeleitet, was die Reisezeit um rund 45 Minuten verlängert. Zudem soll ein umfangreicher Ersatzverkehr mit über 170 Bussen den Regionalverkehr auffangen. Auch Verbindungen in Richtung Rostock und Stralsund werden betroffen sein und teilweise über Lübeck geführt. Reisende sollten bei der Planung ihrer Fahrten unbedingt zusätzliche Zeit einplanen.
Pflegebeitragssatz für Rentner normalisiert sich
Nach einer außergewöhnlich hohen Belastung im Juli können Rentnerinnen und Rentner im August finanziell wieder etwas aufatmen. Der Pflegeversicherungsbeitrag sinkt auf das reguläre Niveau von 3,6 Prozent. Im Vormonat wurde aufgrund der rückwirkenden Beitragserhöhung für das erste Halbjahr ein einmaliger Sonderbeitrag von 4,8 Prozent erhoben.
Mit dem Wegfall dieses Aufschlags kommt die Rentenanpassung aus dem Juli – ein Plus von 3,74 Prozent – nun auch tatsächlich bei den Ruheständlern an. Die finanzielle Entlastung dürfte vor allem für kleine und mittlere Renten spürbar sein.
Neue Etappe der EU-KI-Verordnung beginnt
Zwar ist der europäische AI Act bereits im August 2024 in Kraft getreten, doch viele seiner zentralen Vorschriften greifen erst ab dem 2. August 2025. Dazu zählt insbesondere die Pflicht der Mitgliedstaaten, nationale Überwachungsbehörden zu benennen, die für die Umsetzung und Kontrolle der Vorschriften verantwortlich sind.
Der AI Act ist die erste umfassende Regulierung künstlicher Intelligenz auf EU-Ebene und verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Systeme mit unannehmbarem Risiko – etwa solche zur sozialen Bewertung von Bürgern (Social Scoring) – sind verboten. Hochrisiko-Systeme, wie KI-gestützte medizinische Diagnostik oder automatisierte Bewerberauswahl, unterliegen strengen Anforderungen an Datensicherheit, Nachvollziehbarkeit und menschliche Kontrolle.
Auch Transparenzvorgaben spielen eine zentrale Rolle: Nutzer müssen etwa klar erkennen können, ob sie mit einer Maschine interagieren, und KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet sein. Für Verbraucher bedeutet das mehr Sicherheit und Vertrauen im Umgang mit KI-Anwendungen.
Amazon räumt auf
Das US-Unternehmen Amazon stoppt im August gleich zwei seiner Dienste in Deutschland. Zum einen schaltet der Anbieter seine Freevee-App ab, den werbefinanzierten Video-Streamingdienst, über den Zuschauer kostenlos und ohne Abo Inhalte anschauen können. Freevee-Inhalte wandern dann zu Prime Video und sollen auch kostenlos und ohne Abonnement abrufbar sein.
Zum anderen wird Amazon am 20. August seinen Amazon-Appstore für Android-Geräte abschalten und dann auch das Amazon Coins-Programm einstellen. Seit mehr als zehn Jahren bietet Amazon mit seinem Appstore eine Alternative zum Play Store von Google. Nur auf dem Fire TV und den Fire-Tablet-Geräten soll der Store weiter verfügbar sein, auf anderen Android-Geräten nicht mehr. Dort kann es dann auch Probleme mit bereits installierten Apps aus dem Store geben. Eine Garantie, dass sie weiterhin funktionierten, könne Amazon nicht geben, heißt es dazu.
Wer noch Amazon Coins hat, mit denen man In-App-Käufe im Amazon Appstore tätigen konnte, sollte sie bis zum 20. August ausgeben. Danach wird der Wert verbleibender Coins zurückerstattet.
Thomas Heuzeroth ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet über Verbraucher- und Technologiethemen, Unterhaltungselektronik und Telekommunikation.