Berlin – Sicherer und sauberer wohnen. Darauf hoffen viele Mieter. Videokameras an Hauseingängen, Fahrstühlen und Müllplätzen könnten dafür sorgen. Deshalb drängt die Berliner CDU auf mehr visuelle Überwachung bei den landeseigenen Unternehmen (310.000 Wohnungen).

Die Kameras sollen eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich sind. Etwa Beleuchtung mit Bewegungsmeldern, Info-Flyer für die Mieter, Hausmeister-Rundgänge, Wachschutz.

CDU will Kameras im Keller bei der Gewobag

„Ein präventiver Einsatz von Videotechnik könnte mehr Schutz gegen Vandalismus in die Wohnquartiere bringen“, sagt der CDU-Abgeordnete Ersin Nas (46). Aus Gesprächen mit Mieterbeiräten weiß der Wohn-Experte: „Alle sagen, es würde helfen.“

Diese Erfahrung machte auch Rentner Aydin Cakir (59). Der frühere Taxifahrer wohnt seit 26 Jahren an der Maulbeerallee in Berlin-Spandau und wird seit einiger Zeit nachts nicht mehr von Sirenen der Feuerwehr geweckt.

Der CDU-Abgeordnete Ersin Nas (r.) im Gespräch mit Mieter Aydan Cakir (59). Hier überwacht die Kamera den Eingang zu Mieterkellern, einen Müll-Hotspot

Der CDU-Abgeordnete Ersin Nas (r.) im Gespräch mit Mieter Aydan Cakir (59). Hier überwacht die Kamera den Eingang zu Mieterkellern, einen Müll-Hotspot

Foto: Fabian Matzerath/BILD

Brände in der Nachbarschaft, Einbrüche ins Fahrradhaus oder Kellerräume sind Vergangenheit, seitdem die Gewobag Kameras an Kellereingängen und Fahrstühlen aufhängen ließ. „Jetzt ist Ruhe“, sagt der Mieter.

Datenschutz muss beachtet werden

Ein Konzept für mehr Videoschutz wird zwischen den Koalitionspartnern CDU und SPD gerade abgestimmt. Nas: „Zu welchem Mittel der Wahl sie greifen, entscheiden die Wohnungsunternehmen aber selbst.“ Denn Videoüberwachung ist mit Kosten verbunden und berührt auch stark den Datenschutz.

Bei der Degewo sollen Kameras künftig auch Müll-Hotspots überwachen. „Auf Basis eines berechtigten Interesses – dann geht es auch ohne Zustimmung der Mieter“, sagt Sprecher Stefan Weidelich.

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Dagegen setzt die WBM Kameras bislang nur in zentral gelegenen Gewerbeobjekten wie den Rathauspassagen oder der eigenen Unternehmenszentrale ein. Die Gewobag nimmt zurzeit vor allem Lagerräume neu ins Visier.

Wann ist Videoüberwachung zulässig?

Allgemein gilt: Videoüberwachung kann zum Schutz von Eigentum zulässig sein, wenn sie keinen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht der Mieter darstellt. Das könnte der Fall sein, wenn genau erfasst wird, wann Besuch kommt und geht.

Gegenwärtig entscheiden die landeseigenen Unternehmen nach Kriminalitätsaufkommen, Mieterbeschwerden, baulichen Gegebenheiten und dem Scheitern vorheriger Maßnahmen. Auf jeden Fall müssen Schilder auf die Videoüberwachung hinweisen.

Obwohl die Vermüllung ein immer größeres Problem auch auf Berlins Straßen darstellt – im öffentlichen Raum plant der Senat kein Pilotprojekt zur Überwachung von Sperrmüll-Hotspots.