Die Ermittler konnten nicht klären, ob Vogt den Mann tatsächlich erfasst hatte oder ob dieser stolperte und vor das Fahrzeug fiel. Laut Staatsanwaltschaft widersprach sich der Mann in seinen Aussagen und gab an, zum Zeitpunkt des Vorfalls betrunken gewesen zu sein. Ob seine Verletzungen überhaupt durch den Zusammenstoß entstanden, blieb ebenfalls unklar.