Eine 28-Jährige steht wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel vor Gericht. Nicht, weil sie Drogen verkaufte, sondern weil ihre Wohnung als Depot diente. Ihre Verteidigerin will einen Freispruch.
Die Angeklagte äußert sich nicht, sitzt mit hängenden Schultern neben ihrer Verteidigerin und schaut ab und an Hilfe suchend zu einer Begleiterin im Publikum. Das Reden überlässt sie ihrer Verteidigerin. Und die möchte einen Freispruch erwirken.
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