Die EU-Kommission steht vor einer Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf den Döner-Konsum in Deutschland haben könnte. Das berichtet die Bild.
Aus für Kalbs- und Putenfleisch
Ein Antrag aus der Türkei, eingereicht vom Internationalen Dönerverband Udofed, zielt darauf ab, Döner Kebab als „garantiert traditionelle Spezialität“ zu klassifizieren. Diese Einstufung würde bedeuten, dass die Herstellung von Döner in Deutschland strengen türkischen Vorgaben folgen müsste, die erheblich von den bisherigen Praktiken in Deutschland abweichen.
Trotz eines Konsultationsverfahrens zwischen Deutschland und der Türkei konnte keine Einigung erzielt werden, der deutsche Widerspruch gegen den Antrag blieb ohne Folgereaktion der türkischen Seite.
Die Neuregelungen würden unter anderem ein Verbot der Verwendung von Kalbfleisch für Döner bedeuten, da Rinder mindestens 16 Monate alt sein müssten. Ebenso wären Putenfleisch und die derzeitige Vielfalt an Marinaden und Gewürzen nicht mehr zulässig. Die Änderungen würden auch die Zubereitungs- und Schneidetechniken betreffen, was zu einem weniger saftigen Döner und einer eingeschränkten Döner-Vielfalt führen könnte.
Salziger, teurer, ungenießbar
Ein weiteres Detail des Antrags ist die Forderung, dass Dönerfleisch zwei Prozent Salz enthalten muss, was laut dem Sprecher des Verbands der Dönerproduzenten Deutschlands zu einem Produkt führen würde, das den deutschen Konsumenten nicht mehr schmecken würde und zudem zu höheren Preisen führen könnte.
Sollte die EU-Kommission den Antrag bewilligen, könnte dies das Ende des Döners in der bisherigen Form in Deutschland bedeuten, da 80 bis 90 Prozent der Dönerläden ihr Produkt dann nicht mehr als Döner verkaufen dürften, so die „Bild“.
Der Döner gehört zu Deutschland. Wie er hier zubereitet und gegessen wird, sollte jeder selbst entscheiden dürfen. Da braucht es keine Vorgaben aus Ankara. pic.twitter.com/K2IoqwqouF
— Cem Özdemir (@cem_oezdemir) July 25, 2024
Die Entscheidung der EU-Kommission wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten entweder eine Eintragung des Namens in der beantragten Form, eine Aufforderung zur Änderung des Antrags oder eine Ablehnung des Antrags insgesamt umfassen. Die Situation befindet sich derzeit noch in einem schwebenden Verfahren mit der EU-Kommission, die einen Bericht bis Ende April erwartet.