Um die Teilhabe am öffentlichen Leben barrierefrei allen Menschen zu ermöglichen, hat die Stadt Bonn bereits 2011 den Teilhabeplan „Bonn Inlusiv“ erarbeitet. Darin enthalten sind Maßnahmen und Vorschläge, wie Menschen mit Beeinträchtigungen gezielt unterstützt werden können.
Da es neben erfolgreich umgesetzten Maßnahmen auch einigen Optimierungsbedarf gab, hatte sich die Stadt Bonn dazu entschieden, den Teilhabeplan „Bonn Inklusiv“ weiterzuentwickeln. Die überarbeitete Version 2025 hat der Stadtrat nun vorbehaltlich der Anhörung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg beschlossen. Warum wurde eine Überarbeitung nötig? Wie im Teilhabeplan nachzulesen ist, ließen sich frühere Handlungsempfehlungen teils nicht umsetzen, weil sie nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bonn lagen, die Ziele nicht realistisch ausgeführt oder verständlich genug ausformuliert waren.
Neue Standards und Handlungsempfehlungen
Für die Erstellung der neuen Version suchte die Stadt früh über Bürgerbeteiligungen und Befragungen die Hilfe der Öffentlichkeit, sodass unter anderem Bürger, Politiker, die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn und Stadtverwaltung zusammenarbeiteten. Wie die Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen ablief, lässt sich auch im städtischen Podcast „Bonn Inklusiv“ nachvollziehen, der in einfacher Sprache erscheint. Darin berichtet beispielsweise Matthias Rinck von der Partei Volt, der selbst einen Rollstuhl nutzt, über die Arbeit in der Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit im Allgemeinen“. Dort sei etwa der Vorschlag gemacht worden, dass der Abstand für die Lücke zwischen Bahnsteig und Bahn sowie der Höhenunterschied klar bemessen sein müsse. Eine weitere Forderung habe sich darauf bezogen, dass Angebote der Stadt nicht nur über das Internet geteilt werden sollten, um auch Menschen anzusprechen, die keinen Computer nutzen können.
Herausgekommen sind bei den Beratungen insgesamt 15 Standards sowie 81 Handlungsempfehlungen. Unter die vereinbarten Standards fallen zum Beispiel verpflichtende Schulungsangebote zum Thema Behinderung und Ableismus für die Verwaltung sowie die personelle und finanzielle Ausstattung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn. Unter Ableismus versteht man die Reduktion eines Menschen auf seine Beeinträchtigung. Zudem ist vorgesehen, dass die Behinderten-Gemeinschaft Bonn eine Gruppe von Experten stellt, die prüft, ob die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wie beschlossen erfolgt und auf Verbesserungsbedarf hinweist.
Vereinfachter Zugang zu Kitas
Die Empfehlungen orientieren sich wie auch im bisherigen Teilhabeplan an den Lebensbereichen Familie, Bildung, Arbeit, Wohnen, Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben, Gesundheit und Pflege sowie Barrierefreiheit im weitesten Sinne. Als Handlungsempfehlungen sind zum Beispiel der Ausbau oder die Schaffung von inklusiven Ferien- und Freizeitangeboten aufgelistet, sowie die Vereinfachung des Zugangs für Kinder mit Behinderung und/oder Migrationshintergrund zu Kindertageseinrichtungen. Auch soll eine Beschwerdestelle zum Thema Ableismus bei der Behindertengemeinschaft Bonn als Behindertenbeauftragte und beim Bürgerbüro der Stadt Bonn eingerichtet werden.
Die Handlungsempfehlungen orientieren sich dabei an vier konkreten Anforderungen: Es muss einen Bedarf geben, Empfehlung wie Ziel müssen konkret beschrieben sein, die Wirkung der Handlungsempfehlungen muss sich messen lassen und die Handlungsempfehlungen müssen durch die Stadt Bonn realistisch umsetzbar sein sowie die Lebenswirklichkeit der Menschen vor Ort spürbar verbessern.