Rapper „Fat Comedy“ muss doch noch ins Gefängnis
Nach Ohrfeige gegen Oliver Pocher in Dortmund
Bastian Pietsch
Redakteur
Rapper „Fat Comedy“ beim Prozess vor dem Dortmunder Amtsgericht im Jahr 2024. © picture alliance/dpa
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Der Rapper „Fat Comedy“ muss Jahre nach einem Vorfall in Dortmund, bei der er dem Comedian Oliver Pocher in der Westfalenhalle eine Ohrfeige verpasste, nun doch noch ins Gefängnis. Er habe das Video, das die Attacke am Rande eines Boxkampfs zeigt, weiterhin verbreitet und muss deshalb in Ordnungshaft. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt beschlossen.
Insgesamt 12 Tage Ordnungshaft hat das Gericht gegen „Fat Comedy“ festgesetzt. Der Grund: Ihm war zuvor durch eine einstweilige Unterlassungsverfügung untersagt worden, das aufgenommene Video von der Ohrfeige (erneut) zu veröffentlichen. Laut dem Oberlandesgericht hat er gegen diese gerichtliche Anordnung jedoch in fünf Fällen verstoßen. Zuerst hatte die „Legal Tribune Online“ über die Entscheidung berichtet.
Ungewöhnlicher Schritt des OLG
Durchaus ungewöhnlich ist, dass das Gericht, einem entsprechenden Antrag von Oliver Pocher folgend, nicht zunächst Ordnungsgeld, sondern gleich Ordnungshaft verhängt hat. Dies könne „insbesondere dann in Betracht kommen, wenn das bisherige und wiederholte Verhalten des Schuldners erkennen lässt, dass ihn die Verhängung und Vollstreckung eines Ordnungsgeldes von weiteren Verstößen gegen die ergangenen Anordnungen nicht abhalten würde“, so das Oberlandesgericht.
In Dortmund war „Fat Comedy“ 2024 bereits zu zwei zivilrechtlichen Entschädigungszahlungen von insgesamt 50.000 Euro und wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 15 Euro (insgesamt 1800 Euro) verurteilt worden.
Mit Material von DPA.