Gelsenkirchen. Eine Mordkommission ermittelt nach dem spektakulären Raub auf einen Juwelier in der City. Richter erlässt Haftbefehle. Die neuste Entwicklung.

Zwei von mindestens vier Räubern sitzen schon hinter Gittern. Nach dem spektakulären Raubüberfall auf einen Juwelier an der Hauptstraße in der Gelsenkirchener Innenstadt ist gegen zwei dringend tatverdächtige Männer Haftbefehl erlassen worden. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Essen am Donnerstag (31. Juli) mit.

Raub in Gelsenkirchen: Zeugentelefon eingerichtet – Strafverfahren gegen prügelnde Helfer eingeleitet

Die beiden festgenommen Männer (18, 29) stammen aus den Niederlanden, sie sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft. Während des Überfalls hatte der 26 Jahre alte Ladeninhaber nach Angaben der Polizei nach draußen fliehen und die beiden Tatverdächtigen vorübergehend im Laden einsperren können. Die Behörden haben jetzt auch den Schusswaffengebrauch und mehrere „Schüsse“ bestätigt. Zudem wurden die mutmaßlichen Tatwaffen, eine „Schusswaffe und eine Machete“, sichergestellt. Zeugen sprachen gegenüber dieser Zeitung von einer „Pistole“.

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Die Polizei hat zur Aufklärung des Rauüberfalles und zur Festnahme weiterer Komplizen eine Mordkommission eingerichtet. Demnach steht jetzt mindestens der Vorwurf einer versuchten Tötung im Raum. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich in dem Fluchtwagen „mindestens zwei Personen“ befunden haben. Der Wagen, nach Zeugenangaben ein Audi A6, hatte polnische Kennzeichen und ist in Richtung Florastraße davongefahren.

Für Hinweise zu den flüchtigen Tatverdächtigen und dem Fluchtauto hat die Polizei ein eigenes Hinweistelefon geschaltet. Die Rufnummer lautet: 0800 110 3650.

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Darüber hinaus wurde gegen eine Gruppe von vier Männern ein Strafverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet, weil die Männer auf einen der mutmaßlichen Räuber einschlugen, nachdem dieser aus dem Geschäft gekommen war und sich bereits ergeben hatte. Der Mann musste anschließend zur medizinischen Versorgung von einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden.