Das Brandenburger Innenministerium will veröffentlichen, warum die Brandenburger AfD vom Verfassungsschutz zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft wurde. Der entsprechende Einstufungsvermerk soll am 14. August bei einer Pressekonferenz mit Minister René Wilke (parteilos, für SPD) und dem neuen Chef der Verfassungsschutzabteilung, Wilfried Peters, vorgestellt und zeitgleich im Internet publiziert werden, wie das Innenministerium am Freitag in Potsdam mitteilte.
Ein früheres Publikmachen sei nicht möglich, da der AfD-Landesverband nicht alle Bedingungen für eine rechtssichere Veröffentlichung erfüllt habe. Laut Ministerium müssten alle im Vermerk genannten Personen mit Bezug zur AfD, die keine herausgehobene Funktion in der Partei haben, mit der Veröffentlichung ihrer Namen einverstanden sein oder auf Schwärzung bestehen.
Namen müssen geschwärzt werden
„Eben dies hat der AfD-Landesverband Brandenburg nicht erledigt“, so das Innenministerium. Die entsprechenden Einverständniserklärungen lägen nicht komplett vor. Der Verfassungsschutz sowie weitere Abteilungen des Ministeriums seien deshalb intensiv damit beschäftigt, den Einstufungsvermerk entsprechend zu bearbeiten. „Dies erfordert Sorgfalt, nicht zuletzt wegen der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, und nimmt angesichts des Umfangs des Einstufungsvermerks Zeit in Anspruch.“
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Wesentliche Schlussfolgerungen aus dem Vermerk nannte das Ministerium bereits am Freitag. Die AfD Brandenburg vertrete verfassungsfeindliche Positionen, sei „in hohem Maße fremdenfeindlich, zum Teil rassistisch, und richtet sich vor allem gegen Muslime“. Die Partei erkenne das Staatsvolk als Gemeinschaft der gleichen Staatsbürger nicht an. „Stattdessen grenzt sie deutsche Staatsbürger aus, die einen anderen kulturellen oder religiösen Hintergrund haben“, so das Ressort von Minister Wilke.
Die AfD Brandenburg wähne sich zudem in einem „geistigen Bürgerkrieg“ und sehne „revolutionäre Zustände“ herbei, um den „Parteienstaat“ abzuschaffen. Sie wolle „einen freiheitsfeindlichen Staat errichten, der den Pluralismus aushebelt“.
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Zuvor hatte die AfD auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ durch den Brandenburger Verfassungsschutz verzichtet und den entsprechenden Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zurückgezogen. Die Klage im Hauptsacheverfahren wird aber fortgesetzt.
AfD: Vorwürfe sind „kalter Kaffee“
Hintergrund der Entscheidung des AfD-Landesvorstands ist der Streit um die Veröffentlichung des Hochstufungsvermerks des Verfassungsschutzes. Innenminister Wilke hatte im Landtag auf eine von der AfD vor dem Verwaltungsgericht verlangte Stillhalteerklärung des Landes verwiesen. Demnach dürfe das Land die Partei bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen. Deswegen könne das Ministerium den Einstufungsvermerk nicht veröffentlichen.
„Dass der Inlandsgeheimdienst zwei Wochen braucht, nur um ein paar Namen zu schwärzen, ist absurd“, sagte AfD-Landesparteichef René Springer am Freitag auf Anfrage. „Der Rest ist kalter Kaffee von gestern: Behauptungen, Unterstellungen und aus dem Zusammenhang gerissene Zitate.“ Die Einstufung durch den „sogenannten Verfassungsschutz“, so Springer wörtlich, sei „kein juristisches Urteil, sondern ein politischer Kampfauftrag“.