Berlin – Die radikale Juden- und Polizeihasserin Yasemin Acar (38) wurde diese Woche wegen des Widerstands gegen und Angriffe auf Polizisten, Verleumdung und versuchter Körperverletzung verurteilt. Vom Vorwurf des öffentlichen Skandierens der Hetz-Parole „From the river to the sea“ allerdings sprach sie das Gericht frei.
Johlend feierte sie den Sieg mit ihren Anhängern. Doch die Freude könnte nicht lange währen, denn die Staatsanwaltschaft geht von der Strafbarkeit der Parole aus und legte jetzt Rechtsmittel ein.
Laut Anklage soll Yasemin Acar vom 17. Februar bis 24. Juli 2024 mehrfach öffentlich „From the river to the sea, palestine will be free“ skandiert haben – Freispruch! Zudem war sie wegen Widerstand gegen und Angriff auf Polizisten, Verleumdung und versuchter Körperverletzung angeklagt. Dafür kassierte sie als Strafe 120 Tagessätze á 15 Euro (1800 Euro Strafe).
Yasemin Acar konnte am Mittwoch vor Gericht lachen
Foto: michael körner
Für Acar keine Bestrafung, sondern wohl eher ein Ritterschlag. Bereits im Gerichtssaal und später auf der Straße feierte sie den Prozessausgang mit Gleichgesinnten.
Brisant: Ausgerechnet der Richter – bei ihm gilt das Neutralitätsgebot – hatte der 38-Jährigen seine Hochachtung ausgesprochen.
Parole vom Landgericht bereits als strafbar eingestuft
Wörtlich hieß es von Richter Philipp Berkholz : „Hochachtung vor dem, wie Sie sich einsetzen. Sie sprechen wahrscheinlich einigen Leuten aus der Seele. Sie stehen zu dem, was Sie gemacht haben.“
Geradezu als Anleitung muten seine folgenden Worte an: „Versuchen Sie künftig, keine Angriffsfläche zu bieten.“
Michael Thomas Petzold, Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Das Urteil wird nun überprüft.“ Danach werde entschieden, ob Berufung oder Revision eingelegt werde. Ein höheres Gericht, Landgericht oder Kammergericht, werde dann über das Urteil entscheiden.
Laut Petzold habe die Staatsschutzkammer des Landgerichts die Parole bereits als strafbar eingestuft. Zudem gilt sie als Kennzeichen der verbotenen Terror-Organisation Hamas.