Halle (Saale)/MZ/EI. – Neue Entwicklung im Fall der ehemaligen Marktwirtschaft: Nachdem die Bausubstanz bröckelte und das aus dem 16. Jahrhundert stammende Fachwerkhaus in der Brüderstraße zu großen Teilen abgerissen werden sollte, haben sich die Stadt Halle und der Eigentümer nun auf den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes geeinigt.
Alte Marktwirtschaft in Halle: Wiederaufbau nach historischem Vorbild
„Die Stadt Halle wird alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den erhaltungsfähigen Bestand zu retten und einen komplettierenden Wiederaufbau des Hauses nach historischem Vorbild durchzusetzen“, erklärte René Rebenstorf als Beigeordneter für Stadtentwicklung.
Zeitgleich wolle der Eigentümer sein seit längerem entwickeltes Gesamtkonzept, das auch angrenzende Grundstücke umfasst, unter Einbeziehung des Baudenkmals in der Brüderstraße weiterverfolgen, wie es in der Mitteilung heißt.
Geplant ist zunächst ein geordneter Rückbau, der die Bergung von historischen Konstruktions- und Ausbauelementen in größtmöglichem Umfang vorsieht. Geborgene Teile sollen für einen Wiederaufbau eingelagert werden. Die entsprechenden Arbeiten werden mit den Denkmalbehörden abgestimmt und durch diese begleitet, teilt die Stadtverwaltung weiter mit.
Vereine sprachen sich vehement gegen Abriss des Fachwerkhauses aus
Nach den bekannt gewordenen Plänen für den Teilabriss hatten sich der Arbeitskreis Innenstadt und der Schwemme-Verein vehement gegen das Vorhaben ausgesprochen und Unterstützung bei der Suche nach alternativen Lösungen angeboten. Am Mittwoch trafen sich nun Eigentümer- bzw. Bauherrenvertreter, Akteure ehrenamtlich arbeitender Vereine, Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege sowie Mitglieder der Stadtratsfraktionen zu einer Beratung über den weiteren Umgang mit der Immobilie.
Dabei wurden Schäden, Fakten zur Standsicherheit von Dachstuhl und Obergeschoss sowie die erfolgte Teilrückbauverfügung besprochen. Mit letzterer ist dem Eigentümer aufgegeben worden, das Kellergeschoss, das Erdgeschoss samt der dazugehörigen Decke sowie einen Teilbereich des 1. Obergeschosses zu erhalten und zu sichern.