Drei Elternpaare aus Flingern haben beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage wegen der Suchthilfeambulanz an der Flurstraße eingereicht. Verklagt wird die Stadt, weil sie die vom Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) geführte Einrichtung genehmigt hat. Die Eltern fordern, das Zentrum spätestens bis zum 27. August zu verlegen, und zwar so, dass mindestens 200 Meter Abstand zu Bildungseinrichtungen und sensiblen Einrichtungen der Kinderbetreuung besteht. Bis dahin sollen von 7.30 bis 17 Uhr jeweils zwei Ordnungsbeamte vor der Kita und der Grundschule auf der Flurstraße positioniert werden.