Auch wenn Naturschutz Sache der Bundesländer ist – wildes Campen, also das geplante Übernachten in der Natur, ist in Deutschland fast überall verboten. Wer trotzdem außerhalb von Campingplätzen, ausgewiesenen Stellflächen oder Privatgrund seinen Camper parkt oder das Zelt aufstellt, riskiert teils empfindliche Bußgelder – insbesondere in Naturschutzgebieten.
Ausnahmen sind zum Beispiel sogenannte „Trekkingplätze“ [externer Link], wo das Wildnis-Feeling legal möglich ist. Auch das sogenannte Biwakieren – darunter versteht man eher ungeplantes Übernachten ohne Zelt unter freiem Himmel – ist gestattet.
Camping in Deutschland: Beliebter denn je
Vergangenes Jahr haben auf Campingplätzen in Deutschland so viele Menschen übernachtet, wie noch nie. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden zählte knapp 42,9 Millionen Gästeübernachtungen – somit setzte sich der Campingtrend vergangenes Jahr mit einem neuen Rekord fort. Im Vergleich zum Niveau von vor Corona im Jahr 2019 stiegen die Übernachtungszahlen um fast ein Fünftel. Vergleicht man die vergangenen 20 Jahre, haben sich Campingübernachtungen sogar verdoppelt.
Wildcampen in Bayern: Bis zu 2.500 Euro Strafe
So romantisch es klingt, sein Zelt an einem schönen Platz aufzuschlagen, in die Sterne zu schauen und den neuen Tag im Morgentau zu begrüßen: Für Camping gibt es gesetzliche Vorschriften. In Bayern ist es zum Beispiel verboten, wild zu campen und wird teils empfindlich bestraft: mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld.
Auch in den meisten anderen Bundesländern ist es nicht erlaubt, einfach irgendwo in der Natur sein Zelt oder das Wohnmobil aufzustellen. Es gibt ein paar wenige Ausnahmen: Zum Beispiel in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, wo Wanderer legal eine Nacht zelten dürfen.
Ist man zu müde, um weiterzufahren, ist das einmalige Übernachten im Auto oder dem Camper am Straßenrand erlaubt, um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen – allerdings nicht für mehrere Tage und nur dort, wo das Parken nicht verboten ist. In der Rechtssprechung hat es auch schon eine Rolle gespielt, ob der Zielort der Reise bei der Übernachtung auf einem Parkplatz schon erreicht war.
„Jedermannsrecht“ in Schweden und Norwegen
Das „Allemansrätt“ – übersetzt „Jedermannsrecht“ – lädt in Schweden alle ein, sich frei in der Natur zu bewegen und die Schönheit des Landes zu erkunden. Damit ist auch Camping erlaubt, allerdings nur mit dem Zelt. Grundbesitzer dürfen nicht gestört und die Natur nicht beschädigt werden. Beachtet man die Regeln, kann man das Zelt für ein bis zwei Nächte mehr oder weniger aufstellen, wo man will – das bestätigt Schwedens offizielle Tourismuswebseite.
Anders verhält es sich mit dem Camper: Auf allen Arten von Feldwegen sind Camper, Wohnwagen und Geländefahrzeuge zum Schutz der Natur verboten. Stellplatzempfehlungen und Reisetipps gibt es in dem offiziellen „Vanlife-Guide“ [externer Link].
Mit dem „Jedermannsrecht“ ist auch in Norwegen das Wildcampen erlaubt, allerdings ebenfalls nur mit dem Zelt. Auch Schottland sieht Camping in der Natur locker, wenn man sich an Regeln hält und: sich ebenfalls nur mit dem Zelt niederlässt.
Wildcampen in Österreich, der Schweiz und Italien
Bei unseren Nachbarn in Österreich wird das Wildcampen ähnlich wie in Deutschland gehandhabt. Wie in Bayern, ist in Österreich der Naturschutz ein hohes Gut: Der Wald dürfe zwar grundsätzlich zu Erholungszwecken betreten werden, schreibt der österreichische Gesetzgeber. „Eine Benutzung des Waldes durch Zelten ist jedoch ausdrücklich verboten.“ Es sei denn, der Waldeigentümer stimmt ausdrücklich zu. In den meisten österreichischen Bundesländern ist Camping außerhalb ausgewiesener Stellplätze verboten – Ausnahmen gibt es beispielsweise in der Steiermark und in Salzburg.
In der Schweiz ist wild zu campen nicht generell verboten. Aber es gibt sehr viele Einschränkungen, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich [externer Link] sein können.
In Italien ist Wildcampen im Allgemeinen nicht erlaubt – es wird aber von den Regionen unterschiedlich gehandhabt. Tabu sind auch dort zum Beispiel Naturschutzgebiete.
Einheitliche Regelungen zum Wildcamping gibt es in Europa also nicht. Wer sich Stress und Ärger sparen möchte, sollte mit Wohnwagen, Van oder Camper nur dort stehen, wo es ausdrücklich erlaubt ist.