Fast 20 Jahre hat es nach dem Ende des Krieges gedauert, bis Auschwitz vor Gericht kam.
20 Jahre, in denen die bundesdeutsche Justiz weithin keinen Grund entdecken wollte, tätig zu werden. 20 Jahre, in denen die Überlebenden mit ihren Schmerzen, ihren Qualen, ihren Traumata allein blieben. 20 Jahre, in denen die Täter, längst zurückgekehrt in bürgerliche Berufe, wieder unauffällig geworden waren, wohlanständig, beleibt.
Doch dann, am 20. Dezember 1963, ziemlich genau 19 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz, nach fünfeinhalb Jahren Vorbereitung und Ermittlung, eröffnete der Vorsitzende Richter Hans Hofmeyer im Stadtverordnetensaal des Frankfurter Römers die „Strafsache gegen Mulka und andere“ – den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess.