Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), hat die Erwartungen an eine baldige Rückkehr der in Ungarn inhaftierten Maja T. nach Deutschland gedämpft. Er äußerte sich besorgt über die Haftbedingungen und die Berücksichtigung von Persönlichkeits- und Menschenrechten der nicht-binären Person während des laufenden Gerichtsverfahrens in Ungarn. Die Auslieferung von Maja T. durch deutsche Behörden ist innerhalb der Bundesregierung umstritten.

Castellucci äußert Zurückhaltung bei Hoffnungen auf Rücküberstellung

Lars Castellucci (SPD), Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, hat im Zusammenhang mit dem Fall der in Ungarn inhaftierten Maja T. vor überzogenen Erwartungen an eine rasche Rückkehr nach Deutschland gewarnt. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ erklärte Castellucci: „Das Beste wäre, eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland.“ Gleichzeitig betonte er: „Das wäre aber erst nach einem rechtskräftigen ungarischen Urteil zur Vollstreckung einer möglichen Freiheitsstrafe in Deutschland möglich.“ (Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland)

Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte

Castellucci zeigte sich angesichts der Situation von Maja T. in Ungarn besorgt. Die Haftbedingungen seien offenbar „etwas verbessert“ worden. Dennoch äußerte er Zweifel an der Wahrung von Grundrechten: „Dennoch stellt sich mir die Frage, ob die Persönlichkeits- und Menschenrechte für eine nicht-binäre Person in Ungarn in der Haft und vor Gericht angemessene Berücksichtigung finden“, sagte er laut Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Hintergrund der Auslieferung und laufenden Gerichtsverhandlung

Maja T. steht zurzeit in Ungarn wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung vor Gericht. Die Auslieferung der nicht-binären Person durch deutsche Behörden erfolgte vor rund einem Jahr. Nach Angaben der Agenturmeldung gilt diese Auslieferung auch in der Bundesregierung als problematisch, da sie nur wenige Stunden vor einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wurde, welche die Auslieferung für rechtswidrig erklärte.

durch KI bearbeitet, 5. August 2025 00:04.