Die Münchner Taxifahrer-Szene ist nach wie vor in Aufruhr. Noch immer hallt die Entscheidung des Kreisverwaltungsausschusses des Stadtrats aus der vergangenen Woche nach: Mehrheitlich hatte das Gremium entschieden, vorerst keinen Mindestpreis für Fahrten mit Taxi-Konkurrenten wie Uber und Bolt festzulegen, um das klassische Taxigewerbe vor der Billigkonkurrenz zu schützen. Zur Beruhigung der Branche hat dabei Hanna Sammüller, Chefin des Kreisverwaltungsreferats (KVR), nicht beitragen können. Sie hatte ausgeführt, dass ihre Behörde bei 97 Prozent aller kontrollierten Fahrten der Taxikonkurrenz Verstöße festgestellt habe.
Drücken Uber und Co. also nicht nur den Preis, sondern missachten deren Fahrer und Unternehmer auch konsequent gesetzliche Vorgaben und Regelungen? Für Thomas Kroker, Vorsitzender der Taxi EG München, ist klar: „Durch die Zahlen des KVR hat sich bestätigt, was wir immer vermutet haben: Das Geschäftsmodell Mietwagen geht nicht schlüssig auf.“
In den Jahren 2023 und 2024 hat das KVR eigenen Angaben zufolge insgesamt 60 Mietwagenunternehmen Betriebsprüfungen unterzogen. Davon waren 35 Unternehmen dem sogenannten taxiähnlichen Mietwagenverkehr zuzuordnen, dem auch die beiden großen Betreiber in München – Uber und Bolt – zuzurechnen sind. Die restlichen 25 Unternehmen betrieben sogenannten klassischen Mietwagenverkehr, also Fahrten, die vorab gebucht werden müssen und vor allem von Geschäftsreisenden etwa für Flughafentransfers genutzt werden.
Und die Auswertung ist eindeutig: Bei 59 von 60 Kontrollen haben die Mitarbeiter des KVR Verstöße festgestellt. In etwas mehr als 90 Prozent der Fälle wurden Verstöße gegen die vorgeschriebene Führung eines ordnungsgemäßen Mietwagenauftragsbuches festgestellt, bei der Hälfte der Untersuchungen wurde die Nichteinhaltung der geregelten Rückkehrpflicht beanstandet und etwa ein Drittel aller Unternehmen verstieß gegen die Instandhaltungspflicht.
Hinzu kamen bei Unternehmen, die Fahrpersonal beschäftigen, Pflichtverletzungen hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes wie bei der Höchstarbeitszeit, der Ruhezeit und Ruhepausen (68 Prozent). Sowie bei etwas mehr als der Hälfte der Unternehmen Zuwiderhandlungen bei Arbeitszeitaufzeichnungen und bei etwas mehr als 40 Prozent der Kontrollierten bei der Verkürzung der Arbeitszeit.
Aufgrund dieser hohen Quote an festgestellten Verstößen erklärt das KVR: „Die Erfahrungen aus der Prüftätigkeit zeigen, dass es den Unternehmen aufgrund der niedrigen Einnahmen faktisch nicht möglich ist, den Betrieb rechtskonform zu führen.“ Ein wirtschaftliches Arbeiten sei daher in aller Regel nur möglich, wenn systematisch geltenden Vorschriften zuwidergehandelt werde.
Mehr noch, zahlreiche Unternehmen praktizieren dies offenkundig systematisch, konstatiert das Kreisverwaltungsreferat: „Hierzu wird sogar speziell dafür programmierte Software eingesetzt.“ Ein Münchner Phänomen sei das mit Blick auf den Rest der Republik allerdings nicht, so das KVR, vielmehr führe die hohe Wirksamkeit der Kontrollen zu einer Art „Landflucht“ der Unternehmen, um sich der städtischen Überprüfungen zu entziehen.
Veysel Hacibekiroglu vom Münchner Taxiverein TUG-MUC spricht von einem „systematischen Missbrauchsmodell“, das von der Billigkonkurrenz billigend in Kauf genommen werde. „Uber agiert faktisch wie ein Taxiunternehmen – aber ohne Pflichten“, schreibt er in einem offenen Brief unter anderem an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).
Auch Hacibekiroglu bestätigt, dass aus seiner Sicht viele Unternehmer ihren Sitz im Umland hätten oder ihn bei einer drohenden Betriebsprüfung durch die Behörden dorthin verlegen würden. In Friedberg, Augsburg, Dachau oder Ebersberg. Und die Anbieter beschäftigten nicht nur Fahrer unter prekären Bedingungen, sondern ignorierten auch die Rückkehrpflicht und zahlten kaum oder keine Sozialabgaben. Seine Forderungen: dauerhafte und harte Kontrollen, Betriebssitz-Überprüfungen und Bußgelder sowie Konzessionsentzug bei Wiederholung.
Hunderte Taxifahrer demonstrierten jüngst auf dem Marienplatz gegen eine Entscheidung des Kreisverwaltungsausschusses, vorerst keinen Mindestpreis für Uber und Co. einzuführen. (Foto: Robert Haas)
Die Gesamtsumme der Bußgelder, die in den Jahren 2023 und 2024 verhängt wurden, konnte das KVR auf SZ-Nachfrage nicht beziffern. Bei sogenannten personenbeförderungsrechtlichen Verstößen liegt die maximale Bußgeldhöhe bei 10 000 Euro, bei ungenehmigten Personenbeförderungen sogar bei 20 000 Euro.
Bei besonders schweren Fällen hat das KVR aber auch die Möglichkeit zur Festsetzung eines gewinnabschöpfenden Teils; in diesem Fall soll die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil aus der Ordnungswidrigkeit übersteigen. In Summe, so das KVR, betrug das höchste festgesetzte Bußgeld daher 425 000 Euro.
Thomas Kroker spricht mit Blick auf die Zahlen des KVR von „der Spitze des Eisbergs“; auf die Strichproben durch das KVR müssten nun flächendeckende Kontrollen mit mehr Personal erfolgen. „Das System Mietwagen ist entweder zuschussbedürftig oder es wird dort einfach miserabel bezahlt“, sagt der Chef der Taxi eG.
Aber wie ist es eigentlich um die Gesetzestreue der Taxifahrer bestellt? Schwarze Schafe, so Kroker, gebe es überall. Aber auch die Taxler würden regelmäßig durch das KVR geprüft. Spätestens seit der Einführung der sogenannten Fiskaltaxamter in Taxis sei Betrug aber praktisch unmöglich geworden, so Kroker.
Diese Geräte sind Teil der gesetzlichen Maßnahmen zur Steuertransparenz und Bekämpfung von Steuerhinterziehung und erfassen nahezu alle relevanten Daten, Umsätze und Buchungen fälschungssicher im Taxi. Mit Blick auf die Taxi-Konkurrenz stellt das KVR hingegen klar: „Die Ergebnisse der Kontrollen zeigen, dass die aktuellen Regelungen nicht ausreichen, um Missbrauch zu verhindern.“
In einer Stellungnahme nach der Ablehnung eines Mindestpreises für Fahrten hatte Christoph Hahn, Geschäftsführer von Bolt in Deutschland, betont, er sehe das Geschäftsmodell nicht als Konkurrenz zum Taxigewerbe. Vielmehr würden in anderen Städten Taxis Bolt bereits als Plattform nutzen. Sein Unternehmen sei bereit für Dialog. Uber war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.