Und auch, wenn man die betroffenen Lebensmittel zu sich genommen hat – vielleicht, weil man von der Warnung zu spät oder gar nicht erfahren hat – muss man trotzdem nicht mit schweren Erkrankungen rechnen, beruhigt Funke. „Erst, wenn wirklich Symptome auftreten, ist auch ein Arztbesuch sinnvoll. Es ist ja so, dass Rückrufe tatsächlich auf der Basis der Chargenvermutung erfolgen.“ Das heißt: Wird in einem Produkt etwas gefunden, wird die gesamte Charge zurückgerufen. „Es kann deshalb sein, dass das Produkt selbst, das man in der Hand hat, ungefährlich ist.“

Zurückgerufene Produkte können im Laden, in dem man sie gekauft hat, zurückgegeben werden. Lebensmittelwarnungen.de gibt es übrigens seit etwa einem Jahr auch als App – und damit bekommt man dann Rückrufe auch aufs Smartphone geschickt.