Die Bedenken der Anwohner gegen die geplante Bahnwerkstatt in Oslebshausen sind mannigfaltig: eine Überschreitung der Lärmschutzgrenzwerte samt gesundheitlicher Folgen, fehlende Umweltverträglichkeitsprüfungen, eine Überlastung der örtlichen Bahnstrecke, eine unzureichende Prüfung von Alternativorten, ein unverantwortlicher Umgang mit einem wichtigen Gedenkort an die Gräueltaten der NS-Diktatur und ein insgesamt fehlerhaftes Planfeststellungsverfahren. Vor wenigen Tagen hat die Bürgerinitiative (BI) Oslebshausen und umzu nun nachgelegt und laut Mitteilung eine ausführliche Begründung ihrer Klage beim Bremer Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Worum es geht: Voraussichtlich ab März 2026 sollen die ersten von insgesamt 34 bestellten und lang erwarteten Doppelstockzüge des französischen Herstellers Alstom für das Expresskreuz Bremen-Niedersachsen (EBN) eintreffen. Dieses umfasst den Regionalzugverkehr zwischen Osnabrück, Hannover und der Küste zu denen die Linien RE 1, RE 8 und RE 9 zählen. Für die Wartung dieser Fahrzeuge möchte Alstom in Oslebshausen auf einem ehemaligen Friedhof für sowjetische Kriegsgefangene das sogenannte EBN-Servicecenter Reitbrake errichten. Doch inzwischen hat sich breiter Widerstand aus Anwohnern und anliegender Wirtschaft organisiert. Im Mai hatte die BI Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht.

Bahnwerkstatt-Klage: Erwiderung des Bauressorts erwartet

Die Klagebegründung der BI macht nun den Weg frei für eine Stellungnahme der beklagten Partei, dem Bremer Bau- und Verkehrsressort. Zumindest auf die Sorge der ansässigen Betriebe, die Instandhaltungsanlage könne die stellenweise einspurige Güterbahnstrecke in die Häfen und zum Arcelor-Mittal-Stahlwerk überlasten, wenn dort künftig auch der Bahnverkehr zur Werkstatt entlangrollt, waren das Bau- und Verkehrsressort sowie die Deutsche Bahn bereits eingegangen und hatten sie wiederholt entkräftet.

Verunsichern lassen sich die Kläger dadurch aber nicht. In ihrer jüngsten Mitteilung erklärt BI-Sprecher Dieter Winge: „Die Klagebegründung verdeutlicht noch einmal eindrücklich, dass das Projekt einfach für die Vorhabenträgerin durchgewunken wurde.“ Und weiter: „Der Beschluss blendet wesentliche fachliche Anforderungen einfach aus. Das geht vollständig auf Kosten unserer Lebensqualität im Stadtteil. Es geht hier nicht nur um Lärm, sondern auch um grundlegende rechtsstaatliche Standards und politische Versprechen, die gebrochen wurden.“

BI Oslebshausen und umzu: Weitere Klagen anhängig

Während aus dem Oberverwaltungsgericht zu hören ist, dass das weitere Prozedere nun vorerst Erwiderungen auf die Klagebegründung vorsieht statt konkreter Verhandlungstermine, gibt es aus dem Bauressort am Montag kurzfristig keine Stellungnahme zum jüngsten Schriftstück der BI. Diese informiert hingegen, dass neben der eingereichten Klage weitere Verfahren anhängig sind. So habe die Initiative Stadtbremische Häfen genau so geklagt wie das Bremer Friedensforum und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes BdA Landesvereinigung Bremen.

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