Streit um Meldepflicht für psychisch Kranke

Psychisch Kranke, die für die Allgemeinheit gefährlich werden könnten, sollen nach der Entlassung aus der Psychiatrie künftig der Polizei gemeldet werden. Dafür soll das Hessische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz geändert werden. Ärzte sehen das äußert kritisch. Auch die Polizei sieht kritische Punkte, obwohl sie die Idee prinzipiell gut findet. „Wir brauchen diese Informationen“, sagt Dirk Peglow, hessischer Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. „Es ist wichtig, dass wir Kenntnis darüber haben, wenn es Menschen gibt, die für andere eine Gefahr darstellen könnten.“

Blick in den Gruppenraum einer Hamburger Psychiatrie mit Stühlen, die um runde Tische gruppiert sind.

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