Stuttgart. Beamte der Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart haben am Donnerstag (31.07.) einen 49-jährigen französischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Istanbul festgenommen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor.

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Schaden im mittleren sechsstelligen Bereich

Der Mann war der Bundespolizei zuvor über das sogenannte Passenger Name Record (PNR)-System angekündigt worden: Gegen ihn lag eine Ausschreibung zur Festnahme im Schengener Informationssystem (SIS) vor. Die österreichischen Behörden suchten den 49-Jährigen aufgrund eines europäischen Haftbefehls wegen Untreue, Geldwäsche und weiteren Wirtschaftsdelikten. Der Gesamtschaden beläuft sich dabei auf einen mittleren sechsstelligen Betrag.

Nach der Festnahme wurde der Beschuldigte dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Nürtingen vorgeführt, Dieser ordnete die Auslieferungshaft an. Bundespolizisten brachten den 49-Jährigen anschließend in eine Justizvollzugsanstalt, wo er bis zu seiner Übergabe an die österreichischen Justizbehörden bleibt.

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Bei Fahndungstreffern: Daten werden an Bundespolizei übermittelt

Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (unter anderem Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (zum Beispiel Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).