Paulaner hat vor Gericht einen Sieg gegen den Konkurrenten Berentzen erzielt. Die Flaschen der Mio Mio „Cola+Orange Mische“ sind den Spezi-Flaschen zu ähnlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Paulaner hat sich im Rechtsstreit um das Design einer Cola-Mix-Flasche gegen Berentzen durchgesetzt. Die Flaschen der „Mio Mio Cola+Orange Mische“ des vor allem für Spirituosen bekannten Unternehmens aus Niedersachsen sind den Spezi-Flaschen der Münchner Brauerei zu ähnlich, befand das Landgericht München I.
Mio Mio muss den Verkauf des Getränks in diesem Design zu unterlassen, sonst drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Zudem müsse Mio Mio Schadenersatz zahlen und alle bereits produzierten Flaschen in seinem Besitz vernichten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Farben als Herkunftsnachweis
Dem Gericht ging es dabei nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden können, sondern darum, ob die farbliche Gestaltung Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner zusammengehöre.
„Wir freuen uns, dass das Gericht vollumfänglich unserer Rechtsauffassung gefolgt ist“, sagte Birgit Zacher, Sprecherin von Paulaner. Man werde jetzt das Gespräch mit Berentzen suchen. Ob Paulaner auf der Vernichtung der bereits erzeugten Flaschen bestehen werde, sagte sie nicht, betont aber: „Uns geht es nicht darum, Schadenersatz zu verlangen, sondern darum, unsere Farbmarke zu schützen.“
Lars Schmidt, Chef der Rechtsabteilung bei Paulaner, hatte im Vorfeld der Süddeutschen Zeitung gesagt, die Fünf-Farben-Welle diene als Herkunftsnachweis. Gehe man nicht gegen ähnliche Produkte vor, untergrabe man die eigene juristische Position und könne sich dann nicht mehr wehren, wenn andere Hersteller ein optisch ähnliches Produkt auf den Markt brächten.
Worum gestritten wurde
Paulaner hat das Wellendesign seiner Flasche in den Farben gelb, orange, rot, pink und lila schützen lassen und sah seine Rechte durch das Design des Emsländer Getränkeherstellers Berentzen verletzt. Auch auf dem Etikett der Mische gebe es eine geschwungene Gestaltung, argumentierte das Münchner Unternehmen vor Gericht. Und vergleiche man die Farben mit denen auf der Mio-Mio-Flasche, seien sie teilweise mit dem bloßen Auge nicht zu unterscheiden. Zu 100 Prozent identisch sind die Farben aber nicht. Grundsätzlich argumentiert die Brauerei, dass Farben oder Farbkombinationen dann zur Marke werden, wenn sie vom Kunden als Herkunftsnachweis verstanden werden.
Berentzen, das vor allem für Spirituosen wie „Apfelkorn“ bekannt ist, hatte argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Es sei abwegig, dass der Verbraucher im Supermarkt wegen Farben und Formen auf die Idee komme, dass Mio Mio mit Paulaner zusammengehöre. Zudem habe man nun mal Kreise und keine Wellen auf seiner Flasche abgebildet. Die Idee dazu soll von einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs kommen.
Der Paulaner-Anwalt hielt die Tapete in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli dagegen für irrelevant. Rein rechtlich gehe es um die Frage, ob Berentzen eigene und ältere Gegenrechte habe – die entstünden aber nicht durch die Existenz einer Tapete an der Wand.
Nicht das erste Spezi-Verfahren
Es ist nicht das erste Mal, dass Paulaner die Konkurrenz wegen des Spezi-Designs verklagt. Erst im März hatte das Landgericht in einem ähnlichen Fall zugunsten der Münchner entschieden. Damals war es um die „Brauerlimo“ der Homburger Karlsberg Brauerei gegangen. Das Gericht wertete die Farbgestaltung damals als Herkunftshinweis.
2022 war Paulaner in einem anderen Spezi-Streit dagegen selbst der Beklagte, damals ging es um den Namen Spezi. Die Augsburger Brauerei Riegele hatte sich den Markennamen Spezi, unter dem sie selbst ein Cola-Mischgetränk verkauft, 1956 rechtlich gesichert. Um sein Cola-Orangen-Mix-Getränk auch „Spezi“ nennen zu dürfen, schloss Paulaner im Jahr 1974 eine Vereinbarung mit Riegele und zahlte den „Spezi“-Erfindern einmalig 10.000 Mark. Riegele hatte diese Vereinbarung 2022 aufgekündigt und wollte die Zahlung jährlicher Lizenzgebühren erreichen. In erster Instanz gewann Paulaner, eine Berufung zog Riegele zurück.