Psychische Störungen infolge von Einsätzen bei Berliner Polizei- und Feuerwehrkräften sollen künftig leichter als Dienstunfall anerkannt werden. Dazu hat der Senat am Dienstag eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes auf den Weg gebracht.

Laut Finanzsenator Stefan Evers (CDU) ist die erleichterte Anerkennung vor allem deshalb wichtig, weil psychische Auswirkungen häufig erst zeitverzögert auftreten. Oft könnten sie auch nicht zweifelsfrei einem konkreten Dienstunfall zugeordnet werden. Ihm sei bewusst, dass das zu einer Zunahme von Versorgungsfällen führen könne. Aber: „Die Anforderungen an unsere Einsatzkräfte sind deutlich gestiegen“, so Evers. Dem trage der Senat nun Rechnung.

So soll das Land als Arbeitgeber betroffenen Einsatzkräften künftig auch die Kosten für bis zu fünf therapeutische Sitzungen erstatten, selbst wenn die Prüfung des Dienstunfalls noch nicht abgeschlossen ist.

Auch für Beamte, die im Home-Office arbeiten, soll der Unfallschutz verbessert werden. Bisher greife der Unfallschutz nur bei sogenannten „Kindergartenumwegen“ auf dem Weg von der Wohnung zur Dienststelle. Künftig sollen auch Wege rund ums Home-Office vom Unfallschutz abgedeckt werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.08.2025, 15:20 Uhr