Köln – Ein 50-jähriger Deutscher hat am 05.08.2025 von Köln Bonn nach Zypern fliegen wollen, landete aber stattdessen bei der Bundespolizei.

Bei der Ausreisekontrolle fiel den Beamten auf, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bonn gegen ihn vorlag. Der Grund: Im Sommer 2022 wurde er wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro oder 100 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.

Da er die Strafe nicht bezahlt hatte und auch nicht zum Strafantritt erschien, wurde ein Haftbefehl ausgestellt. Auch jetzt konnte er die geforderte Summe nicht aufbringen. Drei Jahre nach dem Urteil klickten nun die Handschellen. Die Beamten führten ihn der JVA Siegburg zu.

Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.