Der Rentenbeitragssatz steigt 2027 voraussichtlich etwas stärker als gedacht: von heute 18,6 auf 18,8 Prozent des Bruttolohns. Dies geht aus dem Entwurf für das Rentengesetz hervor, den das Bundeskabinett gebilligt hat. Nach geltendem Recht wäre übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7 Prozent zu erwarten gewesen. 2026 bleibt der Satz voraussichtlich stabil.

Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch die ersten rentenpolitischen Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebracht. Bei der Sitzung wurde die Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031 sowie eine Ausweitung der Mütterrente beschlossen.

Die Regierung setzt mit dem von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegten Gesetz zwei Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag um. Nun soll das Gesetz im Bundestag debattiert werden.

Es geht um 3,4 Milliarden Euro Bundeskabinett bringt Entlastung für Gaskunden auf den Weg

Die Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent des Durchschnittslohns bis 2031 war eine zentrale Forderung der SPD im Wahlkampf. „Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt“, teilte das Arbeitsministerium dazu mit. 

Ohne die nun beschlossene Verlängerung wäre die Garantie Ende dieses Jahres ausgelaufen, was voraussichtlich zu leicht sinkenden Renten geführt hätte. „Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus“, hieß es vom Ministerium.

Bei der Ausweitung der Mütterrente geht es um Kinder, die vor 1992 geboren sind. Auch für sie wird bei der Rentenberechnung fortan die Erziehungsleistung von Müttern beziehungsweise Vätern im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt. Dies tritt zum Januar 2027 in Kraft, wird aber erst zu Januar 2028 dann rückwirkend ausgezahlt. Diese Ausweitung hatte die CSU in der Koalition durchgesetzt.

Die Mehrkosten durch das Rentenpaket werden aus Steuermitteln gezahlt. Die Verlängerung der Haltelinie kostet laut Ministerium ab 2029 zunächst rund 3,6 Milliarden Euro. Die jährlichen Kosten steigen bis 2031 aber auf rund elf Milliarden Euro. Bei der Ausweitung der Mütterrente wird mit Kosten von etwa fünf Milliarden Euro pro Jahr gerechnet.

Bas verteidigt Rentenpaket

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat zuvor das milliardenschwere Rentenpaket der Bundesregierung zur Absicherung des Rentenniveaus und zur Ausweitung der Mütterrente verteidigt. „Für die, die lange gearbeitet haben, muss sicher sein, dass sie davon leben können und ihren Lebensunterhalt bestreiten können“, sagte die SPD-Co-Chefin am Mittwoch im ZDF mit Blick auf das Rentenniveau.

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Die Mütterrente sei ein Gerechtigkeitsthema für viele Eltern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, so Bas. Mit einem späteren Gesetzespaket werde es zudem attraktiver gemacht, auch nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterzuarbeiten.

Einer pauschalen weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters erteilte die Ministerin eine klare Absage. Wer dies fordere, müsse auch sagen, was mit den Menschen geschehe, die nicht so lange arbeiten könnten. „Das ist für die eine reine Rentenkürzung“, sagte Bas. Statt eines Zwangs solle die freiwillige Weiterarbeit attraktiver werden.

Nach der Sommerpause sollen weitere rentenpolitische Beschlüsse folgen. Das vereinbarte Rentenpaket der Bundesregierung umfasst noch die sogenannte Aktivrente, mit der Arbeiten im Alter attraktiver gemacht werden soll.

Außerdem sollen Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren mit der sogenannten Frühstartrente ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot vom Staat erhalten. Eine Rentenkommission soll dann ab Herbst bis zum Jahr 2027 Vorschläge für eine grundsätzliche Reform der gesetzlichen Altersvorsorge erarbeiten.

Kampf gegen Schwarzarbeit: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Neben dem Rentenpaket hat die Bundesregierung auch einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem unter anderem Barbershops und Nagelstudios strengere Regeln auferlegt werden. Zugleich würden Kompetenzen der Zoll-Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitert, „die Datenanalyse verbessert sowie Prüfungen vereinfacht“, erklärte das Bundesfinanzministerium.

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„Wir legen eine härtere Gangart ein, um gegen diejenigen vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit und auf dem Rücken von illegal beschäftigen Arbeitskräften bereichern“, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte den Entwurf „als wichtigen Meilenstein zur weiteren Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“.

Mit dem Gesetz würde die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen aufgenommen, wie aus dem der AFP vorliegenden Entwurf hervorgeht. Dann wären Beschäftigte in diesem Sektor verpflichtet, ihre Ausweise mit sich zu führen. Für die Arbeitgeber gilt bei Inkrafttreten die Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen. (AFP/Reuters)