Am 14. September

Kommunalwahl: Alle Infos zu Terminen und Ablauf

06.08.2025 – 15:51 UhrLesedauer: 2 Min.

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Wahlunterlagen zur Kommunalwahl 2020 (Archivbild): Am 14. September wird in Köln gewählt. (Quelle: via www.imago-images.de/imago)

Wer darf wählen, wie viele Stimmzettel gibt es und wie funktioniert die Briefwahl? Alle Antworten zur Kommunalwahl 2025 in Köln auf einen Blick.

Am 14. September finden in Köln die Kommunalwahl und die Wahl zum Integrationsrat statt. Gewählt werden ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin, die Mitglieder des neuen Stadtrates und die der neuen Bezirksvertretungen. t-online beantwortet alle wichtigen Fragen zu den bevorstehenden Wahlen.

Die Hauptwahl für die Kommunalwahl und die Wahl des Integrationsrates finden am 14. September statt. Die Stichwahl für das Oberbürgermeisteramt wird am 28. September erfolgen, sofern erforderlich.

Neben einem neuen Oberbürgermeister oder einer neuen Oberbürgermeisterin werden der Stadtrat, die neuen Bezirksvertretungen sowie 22 Mitglieder des Integrationsrates gewählt.

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen beginnt am 9. August für die Kommunalwahl, ab dem 16. August für die Wahl des Integrationsrates. Insgesamt werden ca. 1,1 Millionen Wahlbenachrichtigungen bis zum 24. August durch die Deutsche Post verschickt. Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte sich beim Wahlamt der Stadt Köln unter der Rufnummer 0221/221-34567 melden.

Personen ab 16 Jahren dürfen bei der Kommunalwahl ihre Kreuze setzen, sofern sie die deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft haben und ihren Hauptwohnsitz mindestens seit dem 29. August 2025 in Köln haben.

Den Integrationsrat dürfen Nichtdeutsche, Eingebürgerte oder nach Paragraf 4 Abs. 3 StAG deutsch gewordene Personen ab 16 Jahren wählen, die seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland und seit mindestens dem 29. August 2025 in Köln wohnhaft sind.

Jeder Wähler erhält drei Stimmzettel: Oberbürgermeister (weiß), Stadtrat (grün) und Bezirksvertretungen (rosa). Wähler, die den Integrationsrat wählen, erhalten zusätzlich einen hellblauen Stimmzettel. Pro Stimmzettel ist eine Stimme abzugeben.

Sollte am 14. September keiner der Oberbürgermeisterkandidaten die absolute Mehrheit erreichen, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten am 28. September.

Am Wahltag selbst kann an der Urne gewählt werden. Im Vorfeld ist die Stimmabgabe per Direktwahl oder per Briefwahl möglich. Für die Hauptwahl kann zwischen dem 11. August und 12. September direkt gewählt werden. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, ist die Direktwahl zwischen dem 19. und 26. September möglich.

Online kann ein Antrag zur Briefwahl zwischen dem 4. August und 9. September beantragt werden. Für die Wahl des Integrationsrates ist dies zwischen dem 11. August und 9. September möglich. Der Antrag zur Briefwahl kann außerdem postalisch, per Fax oder E-Mail beantragt werden. Dies ist bis zum 12. September beziehungsweise 26. September bei Stichwahl möglich. Wenn die Briefwahl beantragt wurde, ist eine Direktwahl nicht mehr möglich.

Ein neuer Wahlschein kann bis einen Tag vor der Wahl (13. beziehungsweise 27. September) bis 12 Uhr beantragt werden.