Bielefeld. Im Kampf gegen die Schwarzarbeit müssen sich die Ermittler nicht zuletzt immer mal wieder mit irregulären Beschäftigungsverhältnissen in der Baubranche befassen. So auch in einem Fall, mit dem sich nun das Landgericht auseinanderzusetzen hatte.

Eine Wirtschaftsstrafkammer hat einen Bielefelder Unternehmer wegen sogenannten Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Er hatte zuvor eingeräumt, den zuständigen Behörden mehr als 400.000 Euro vorenthalten zu haben.

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Im angeklagten Tatzeitraum war der Bielefelder Zeki M. (Namen aller Betroffenen geändert) Betreiber eines auf die Verlegung von Rüttelböden spezialisierten Unternehmens. Doch meldete der heute 60-Jährige dieses nicht an – beschäftigte aber gleichwohl eine Vielzahl an Mitarbeitern, die die anfallenden Tätigkeiten ausführten.

Schwerwiegende Vorwürfe gegen den Bielefelder

Und diese Arbeiten erledigte das Unternehmen des Bielefelders ausschließlich im Auftrag eines in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmens, dessen Geschäftsführer Paul S. sich nun ebenfalls vor der IX. Großen Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Richterin Christiane Wilk verantworten musste.

Die mit seinen Arbeitnehmern durchgeführten Arbeiten rechnete Zeki M. über Strohmannfirmen ab. Zu diesen gehörte unter anderem auch das Unternehmen eines zunächst ebenfalls mitangeklagten Mannes aus Bielefeld. Das Verfahren gegen den 47-Jährigen war jedoch bereits vor Beginn der Hauptverhandlung gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden.

Auch Paul S. meldete zeitweise zum Schein Angestellte von Zeki M. als vermeintlich eigene Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen an. Doch gab er dabei geringere als die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an, wodurch entsprechend weniger Geld an die zuständigen Stellen abgeführt wurde. Durch sein Vorgehen enthielt M. den Finanzbehörden und Sozialkassen einen mittleren sechsstelligen Betrag vor.

Das Verfahren gegen Paul S. wird gegen eine hohe Geldauflage eingestellt

Vor Gericht zeigte sich Zeki M. hinsichtlich eines Großteils der Vorwürfe geständig. Zuvor hatte Richterin Wilk darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Zeugenaussagen, Telefonüberwachungen, auffälligen Barabhebungen sowie auffällig häufigen Firmenan- und -abmeldungen binnen weniger Jahre erhebliche Verdachtsmomente gebe.

Das Gericht verurteilte Zeki M. schließlich zu einer Bewährungsstrafe von eineinviertel Jahren. Ein Betrag in Höhe von 412.606,97 Euro unterliegt der Einziehung. Das Verfahren gegen den bislang weder vorbestraften noch steuerrechtlich in Erscheinung getretenen Mitangeklagten Paul S. stellte die Kammer gegen eine Geldauflage von 75.000 Euro vorläufig ein.

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