Mindestens ein Todesopfer, neun Verletzte, Straßensperren und zahlreiche Evakuierungen: In Südfrankreich ist erneut ein Großfeuer ausgebrochen. Was Frankreich-Reisende jetzt wissen müssen.
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Update: Waldbrand bei Ribaute zwischen Carcassonne und Narbonne
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Straßensperren und Evakuierungen von Campingplätzen
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Waldbrände auch im Süden Spaniens
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Waldbrände als Stornogrund? Das raten ADAC Reisefachleute
Die Waldbrandgefahr ist aufgrund der anhaltenden Hitze vor allem in Südfrankreich weiter groß. In der beliebten Touristenregion zwischen Carcassonne und Narbonne ist am Dienstag, 5. August, ein großflächiges Feuer ausgebrochen.
Waldbrände bei Narbonne: So ist die aktuelle Lage
Das Großfeuer bei Ribaute zwischen Carcassonne und Narbonne breitet sich mit rasanter Geschwindigkeit aus. Die Brandentwicklung ist wegen starker Winde ungünstig. Mehr als 1900 Feuerwehrleute sind derzeit in der Region Aude im Einsatz, rund 16.000 Hektar Land sind bereits verbrannt. Mehrere Orte in der Nähe von Ribaute wurden sicherheitshalber evakuiert. Auch zwei Campingplätze wurden geräumt. 2500 Haushalte sind vom Strom abgeschnitten.
Zahlreiche Regionalstraßen mussten gesperrt werden, darunter auch zwei Teilstücke der Autobahn A9 bei Carcassonne und Perpignan. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron schrieb auf X zu dem großen Brand: „Alle Mittel der Nation sind mobilisiert.“ Die Bevölkerung rief der Staatschef zu großer Vorsicht auf. Und wer in der Region unterwegs ist, sollte zu Hause bleiben, sofern man nicht explizit darum gebeten würden, die Bleibe zu räumen.
Waldbrände: Risiko im Süden weiter hoch
Eine Entwarnung ist nicht in Sicht. Französische Meteorologen sehen für die kommenden Tage für einige Regionen im Süden und Westen des Landes weiterhin ein erhöhtes Waldbrandrisiko.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Regionen finden Sie bei beim Waldwetterbericht von Méteofrance.
Tipps für Urlauber in Frankreich
Für Reisende nach Südfrankreich droht in der Regel keine Gefahr, wenn sie sich an die Anweisungen der Polizei halten. Besonders Campingurlauber und -urlauberinnen sind angehalten, wegen der hohen Waldbrandgefahr auf Grillen und offenes Feuer zu verzichten.
Autofahrende müssen in Brandgebieten mit kurzfristigen Straßensperren und Sichtbeeinträchtigung durch Rauch rechnen. Nicht auszuschließen ist, dass weitere Campingplätze evakuiert werden müssen. Campingurlauberinnen und -urlauber sollten sich vor der Abreise bei ihrem Platzbetreiber nach der aktuellen Lage erkundigen.
Wichtige Infos für Urlauberinnen und Urlauber
Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Waldbrände auch in Andalusien, Südspanien
Wegen eines Waldbrandes in Südspanien sind am Dienstag, 5. August, zahlreiche Hotels evakuiert worden. Wie die Regionalregierung in der Region Andalusien mitteilte, brach das Feuer in einem Wald in dem beliebten Badeort Tarifa nahe der Meerenge von Gibraltar aus.
Sieben Hotels, zwei Campingplätze und 5000 Fahrzeuge mussten evakuiert werden. „Eine große Anzahl an Menschen“ musste in Sicherheit gebracht werden, sagte Andalusiens Innenminister Antonio Sanz vor Medien. An den anhaltenden Löscheinsätzen seien 17 Flugzeuge und Hubschrauber beteiligt. Zeitweilig musste die wichtige Landstraße N-340 auf einer Länge von neun Kilometern gesperrt werden. Das Zentrum von Tarifa ist aber nicht bedroht. Seit Mittwochfrüh, 6. August, ist die Flammenfront eingedämmt, wie der Minister mitteilte.
Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.
Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund
Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, weil z.B. vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Waldbrände: Das gilt für Individualreisende
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
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Mit Material von dpa.