Das Wetter zum Beginn der Sommerferien ist wahrlich nicht so gewesen, dass man länger als notwendig in hiesigen Gefilden hätte bleiben wollen. Wer kann, startet in den Urlaub.

Wie immer geht es dabei manchen Familien nicht schnell genug – oder sie wollen noch vor der teuren Ferienzeit ein Schnäppchen machen und einen billigeren Flug ergattern. Das heißt aber dann nicht, dass der Nachwuchs zwingend schon los kann, denn: Es gilt die Schulpflicht, auch für Projekt- oder Sporttage, wenn alle Noten fertig erhoben sind.

Wie viele Eltern dennoch die Ferien nach vorne verlängern, ohne eine Erlaubnis der Schule zu haben, das ist nicht genau belegbar, erläutert die Bundespolizeisprecherin Daniela Filipovic. In den zurückliegenden Jahren hatte die Bundespolizei die Zahl auf 40 bis 60 Schülerinnen und Schüler pro Jahr geschätzt – aber alle Ferien zusammengenommen, nicht nur im Sommer. Ein Massenphänomen sei es aber nicht.

„Vereinzelt“ seien Schülerinnen und Schüler erwischt worden, „die keine Schulbefreiung vorweisen konnten“, sagt sie. Die Polizei am Flughafen kontrolliere auch nicht gezielt auf „Schulschwänzen“, sie muss sich schließlich um die Sicherheit kümmern. Wenn Kinder oder Jugendliche auffallen, die in der Schule sein müssten, dann im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrollen. Denn: Eigentlich sei das die Aufgabe der Schulämter und Regierungspräsidien.

Die Bundespolizei schickt einen Bericht an die zuständige Behörde. Foto: dpa

Wenn jemand auffalle, schreibe die Bundespolizei einen Bericht an das zuständige Schulamt oder Regierungspräsidium. „Im Vordergrund der Grenzkontrollen steht die Aufgabe des Grenzschutzes. Hierbei festgestellte Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel die Verletzung der Schulpflicht, können durch die Bundespolizei zwar erforscht, jedoch nicht verfolgt oder geahndet werden“ , sagt Daniela Filipovic.

Wenn jemand rausgezogen werde, so falle die Reaktion der Familien ganz unterschiedlich aus. Einige seien reumütig und würden den Fehler einsehen, andere hingegen hätten gar kein Verständnis dafür, dass sie etwas Unrechtes getan hätten, und würden verärgert reagieren.

Die Ferienverlängerung ohne Erlaubnis kann übrigens so teuer werden, dass sich das Buchen des günstigeren Fluges unter Umständen nicht gelohnt hat: Die Stadt Stuttgart ahndet es mit 150 Euro pro Fehltag, bis zu 1000 Euro können es werden. Und nicht immer müssen das die Erziehungsberechtigten begleichen: Wenn der Nachwuchs bereits 14 Jahre alt und damit strafmündig ist, geht der Bußgeldbescheid an Sohn oder Tochter. Reicht das Taschengeld nicht aus, kann das Amtsgericht das Bußgeld in Sozialstunden umwandeln, die dann abgeleistet werden müssen.