Nach dem Bestechungsverdacht in der Ausländerbehörde des Münchner Kreisverwaltungsreferats hat die Staatsanwaltschaft die ersten Anklagen erhoben. Zwei ehemaligen Mitarbeitern, einem Mann und einer Frau, wird Bestechlichkeit in mehreren Fällen vorgeworfen. Sie sollen dabei mitgewirkt haben, Ausländern illegalerweise Aufenthaltserlaubnisse zu verschaffen.
Ein nicht beim Kreisverwaltungsreferat beschäftigter sogenannter Relocation-Dienstleister soll unter anderem der Bestechung in mehreren Fällen schuldig sein. Die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte dauern an, wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte.
Korruptionsverdacht im Kreisverwaltungsreferat
:Polizei durchsucht Münchner Ausländerbehörde – vier Mitarbeiter in U-Haft
In der Behörde ist es zwischen 2022 und 2024 mutmaßlich zu Bestechungsfällen gekommen. Vier Mitarbeiter und ein externer Strippenzieher sitzen in Untersuchungshaft. Die Anzeige kam direkt aus dem Kreisverwaltungsreferat. Die CSU ist entsetzt.
SZ PlusVon Martin Bernstein und Heiner Effern
Im März hatten Polizei und Staatsanwaltschaft das Kreisverwaltungsreferat durchsucht, weil der Verdacht bestand, dass dort gegen Geld zu Unrecht ausländerrechtliche Genehmigungen ausgestellt worden waren. Die Anzeige war von der Stadt selbst gestellt worden, weil im Kollegenkreis Ungereimtheiten aufgefallen waren.
Der wegen Bestechung im Visier der Ermittler stehende Dienstleister sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Er soll gemeinsam mit der ehemaligen Mitarbeiterin mit falschen Wohnungsgeberbestätigungen Anmeldungen in München vorgenommen haben, damit das Kreisverwaltungsreferat für die Betroffenen zuständig wird. So konnten die beiden angeschuldigten Ex-Mitarbeiter dann in einem zweiten Schritt vorläufige Aufenthaltserlaubnisse ausstellen.
Wiederholte Zahlungen
Dafür floss Geld: Der externe Beteiligte bekam laut Staatsanwaltschaft für seine Dienste in der Regel rund 2000 Euro. Der Mann wiederum zahlte an die ehemalige Mitarbeiterin jeweils 200 Euro und ließ deren Kollegen „in unregelmäßigen Abständen verschiedene Vorteile“ zukommen, wie es hieß.
Das Fazit der Ermittler: „Durch die wiederholte Tatbegehung wollten sich alle Angeschuldigten eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffen.“