Immer mehr Hamburger Familien verlängern die Sommerferien eigenmächtig – und riskieren damit Bußgelder. Die Schulen stehen unter Druck: Sie müssen nicht nur über Beurlaubungsanträge entscheiden, sondern auch Fehlzeiten kontrollieren. Die CDU übt Kritik.
Die Sommerferien sind für viele Familien die schönste Zeit des Jahres – doch nicht alle halten sich dabei an den schulischen Kalender. In Hamburg gibt es jedes Jahr Hunderte Fälle, in denen Schülerinnen und Schüler bereits vor dem offiziellen Ferienbeginn nicht mehr zum Unterricht erscheinen oder nicht rechtzeitig aus den Ferien zurückkehren. Die Bildungsbehörde spricht von „Ferienverlängerungen“, die ohne Genehmigung erfolgen – und sanktioniert sie mit Bußgeldern.
Allein im vergangenen Jahr wurden 303 Ferienverlängerungen gemeldet, wie durch eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Birgit Stöver an den Senat jetzt öffentlich geworden ist. In 236 Fällen folgte ein Bußgeldbescheid, insgesamt wurden 62.050 Euro verhängt. Für das laufende Jahr liegt die Zahl der gemeldeten Fälle bislang bei 118, davon wurden 71 bereits mit Bußgeldern in Höhe von 19.200 Euro geahndet. Die Bildungsbehörde weist darauf hin, dass sie weitere Meldungen nach den Sommerferien erwartet.
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Wer sein Kind ohne triftigen Grund vom Unterricht fernhält, begeht eine Schulpflichtverletzung. Besonders kritisch sind die Tage direkt vor und nach den Ferien. „Eine Ferienverlängerung bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung“, heißt es in der Antwort des Senats. Wenn der vorgebrachte Grund nicht plausibel sei, werde die Fehlzeit als unentschuldigt gewertet – und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Dabei kursieren unter Eltern teils widersprüchliche Informationen. So war auf der Website der Schulbehörde lange zu lesen, dass die Polizei am Flughafen stichprobenartige Kontrollen durchführe, um Schulpflichtverletzungen aufzudecken. Inzwischen wurde diese Passage gelöscht. Die Polizei Hamburg stellt klar: Es gibt keine Personenkontrollen am Flughafen, weder durch die Landespolizei noch durch die Bundespolizei. Die Kontrolle finde im Klassenraum statt – durch die Lehrkräfte, die verpflichtet sind, die Anwesenheit vor und nach den Ferien besonders sorgfältig zu dokumentieren.
„Die Verfolgung und Ahndung könnte durch die Schulbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen und die Schulen damit entlasten“, fordert Stöver. Derzeit liegt die Verantwortung für die Kontrolle und Dokumentation bei den Lehrkräften. Unterstützung wäre hier dringend angebracht, so die CDU-Bildungspolitikerin.
Doch nicht jede Abwesenheit ist automatisch ein Verstoß. Hamburgs Schulgesetz erlaubt Beurlaubungen aus wichtigem Grund – etwa bei familiären Ereignissen, medizinischen Gründen oder besonderen persönlichen Umständen. Bei Anträgen, die eine Befreiung von bis zu sechs Wochen betreffen, kann die Schulleitung selbst entscheiden. Nur bei Anträgen über eine längere Abwesenheit prüft die Schulaufsicht.
Wie viele Anträge auf einen früheren Ferienstart oder eine späteres Ferienenende vor den Sommerferien gestellt und genehmigt wurden, ist trotz Stövers Anfrage nicht bekannt. Die Behörde erfasse diese Daten nicht zentral, heißt es in der Senatsantwort. Eine Auswertung wäre nur möglich, wenn alle Schülerakten – rund 192.000 – einzeln durchgesehen würden. Das sei nicht leistbar.
So bleibt die Zahl der genehmigten Beurlaubungen ebenso im Dunkeln wie die Gründe, aus denen sie erteilt wurden.