Stand: 07.08.2025 17:30 Uhr

Im Januar lauert ein 29-Jähriger seiner Ex-Partnerin in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Marzahn auf – und ermordet sie brutal. Nun soll der Mann lebenslang in Haft. Ein Anwalt spricht von einem „grausamen Femizid“.

Wegen der Ermordung seiner früheren Partnerin in einem Fahrstuhl ihres Wohnhauses hat das Landgericht Berlin I einen 29-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
 
Das Gericht stellte nach Angaben vom Donnerstag fest, dass der Angeklagte die Trennung seiner früheren Partnerin nicht akzeptieren konnte. Als er erkannt habe, dass die Beziehung unumkehrbar beendet sei, „wollte er sie vernichten aus tief empfundener Kränkung“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat. Daher habe er mit „unbedingtem Tötungswillen“ insgesamt 85-mal auf die 27-Jährige eingestochen.

Polizeifahrzeuge stehen vor einem Wohngebäude. Im Fahrstuhl eines Wohnhauses in Berlin-Marzahn ist eine schwer verletzte Frau gefunden worden, die kurz darauf gestoben ist. (Quelle: dpa/Michael Ukas)

29-Jähriger wegen Mordes an Lebenspartnerin angeklagt

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Mutter eines gemeinsamen Sohnes

Nach den Feststellungen des Gerichts lauerte der Angeklagte der Frau am 25. Januar morgens vor ihrer Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Marzahn auf. Als die 27-Jährige auf dem Weg zur Arbeit die Wohnung verließ, kam es zunächst zu einem Streit im Hausflur und im Bereich der Aufzüge. Nachdem Nachbarn eingeschritten waren, beendeten die beiden den Streit.
 
Kurz darauf betrat die Frau den Aufzug, wobei sie ihren Rücken zum Angeklagten wandte. Der Angeklagte habe dann überraschend ein Messer gezückt und die 27-Jährige mit mindestens 85 Messerstichen getötet. Die Frau verblutete. Sie war Mutter eines gemeinsamen Kindes. Der Vierjährige habe sich bereits seit dem Vortag bei Verwandten aufgehalten.

Eine Spielzeugpuppe liegt umgedreht auf einem rosafarbenen Fußboden (Quelle: imago images/Future Image).

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Anwalt des Nebenklägers nennt Tat Femizid

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Eifersucht, Hass und einem übersteigerten Besitzdenken handelte. Er habe die Trennung der Frau im November 2024 nicht akzeptieren können.
 
Der Vater der Getöteten saß als Nebenkläger mit im Gerichtssaal. Sein Anwalt sagte, die Tat sei „ein mit Grausamkeit geführter Femizid“. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.
 
Der Angeklagte bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: rbb24 Abendschau, 07.08.2025, 19:30 Uhr

Rundfunk Berlin-Brandenburg