Der Bielefelder Verein Digitalcourage hatte heute Erfolg mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsgericht setzt Grenzen für heimliche Durchsuchungen
Wenn Ermittler Computer und Smartphones heimlich durchsuchen, ist das mit dem Grundgesetz nicht mehr völlig vereinbar. Die Verfassungsrichter sagen, dass das sogenannte Staats-Trojaner künftig nur noch bei schweren Straftaten eingesetzt werden dürfen.
Schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte
Ansonsten sei diese Art der Überwachung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Gegen den Einsatz von Späh-Software hatte es mehrere Verfassungsbeschwerden gegeben – eine davon kam vom Bielefelder Verein Digitalcourage.