Günstiger Bahn fahren

Die Westbahn gewährt Familien mit Landesfamilienpass vom 11. August bis mindestens 15. September für Reisen innerhalb Deutschlands 25 Prozent Rabatt, für Verbindungen nach Österreich sind es immerhin 15 Prozent Rabatt auf den regulären Westflexpreis – und das inklusive kostenloser Sitzplatzreservierung bei jeder Online-Buchung. Die Westbahn ist eine der ältesten privaten Anbieter im europäischen Fernverkehr. Seit Dezember 2011 fährt sie von Wien über Salzburg, Innsbruck, Bregenz, Lindau, Rosenheim, München, Augsburg, Günzburg, Ulm nach Stuttgart.

Das Blühende Barock lockt zu verschiedenen Jahreszeiten mit besonderen Aktionen. Foto: Simon Granville Blühendes Barock und Wilhelma gewähren Rabatte

Passinhaber erhalten im Blühenden Barock in Ludwigsburg eine Familien-Eintrittskarte für 26 Euro beziehungsweise für 28 Euro an Wochenenden und Feiertagen. Auch der Besuch der Wilhelma in Stuttgart ist günstiger. In der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober 2025 erhält man eine Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. Für die Nebensaison gibt es keinen Rabatt. Die Vergünstigungen gelten nicht für Online-Tickets.

Ermäßigter Eintritt in große Freizeitparks und viele Museen

Bis 14. September bekommen Familienpass-Inhaber im Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn pro Person sechs Euro Ermäßigung auf den Eintrittspreis. Auch der Eintritt in den Europapark Rust und das Ravensburger Spieleland ist etwas günstiger. Das Mercedes-Benz-Museum und das Porsche-Museum in Stuttgart können mit dem Landesfamilienpass an einem beliebigen Tag im Jahr kostenfrei besucht werden. Viele weitere Museen gewähren Rabatte, so zum Beispiel das Dornier-Museum für Luft und Raumfahrt in Friedrichshafen, das Lobdengau-Museum für Geschichte und Volkskultur in Ladenburg, das Keltenmuseum Hochdorf in Eberdingen und das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall.

Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigten Kind. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld beziehungsweise Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. In den Familienpass können zusätzlich zu der antragstellenden Person bis zu vier weitere erwachsene Bezugspersonen eingetragen werden – wie zum Beispiel ein getrennt lebender Elternteil, Oma, Opa, eine Familienbegleiterin oder ein Nachbar.

Wo kann man den Landesfamilienpass beantragen?

Den Landesfamilienpass gibt es bei der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung. Einmal im Jahr erhalten Familien bei ihrer zuständigen Kommune auch eine Karte mit 54 Gutscheinen. Bei einer Vielzahl der Angebote genügt es, nur den Landesfamilienpass vorzulegen, um die Ermäßigung zu erhalten. Für wenige Angebote ist ein besonderer Gutschein aus der Gutscheinkarte erforderlich.