Kommentar

Zwangsräumung einer Familie: Eine Frage der Verhältnismäßigkeit

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Plätze in Leipzigs Gemeinschaftsunterkünften sind rar. Es wird jeder Quadratmeter gebraucht. Im Fall einer umverteilten Familie hat das Sozialamt übers Ziel hinausgeschossen, kommentiert LVZ-Reporter Vincent Ebneth.

Leipzig. Das Sozialamt lässt eine sechsköpfige Familie aus einer Gemeinschaftsunterkunft holen – obwohl ein Gericht später feststellt: Die Räumung hätte zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen dürfen. Ein Verwaltungsakt – durchgesetzt mit polizeilichem Zwang.

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Das Grundproblem ist bekannt. Leipzig hat zu wenig Platz in den Unterkünften. Menschen mit Aufenthaltstitel sollen ausziehen, um Platz für neu ankommende Geflüchtete zu schaffen. Doch Wohnungen auf dem freien Markt sind rar.

Sozialamt unter Druck

Dass das Sozialamt unter großem Druck steht, ist unbestritten. Und es gibt viele Mitarbeitende, die sich mit großem Einsatz um das Wohl der Menschen kümmern. Ihnen gilt großer Respekt.

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Aber wie mit solchen Situationen umgegangen wird, ist immer eine Frage der Haltung. Es geht hier nicht nur um Paragrafen, sondern um Lebensrealitäten.

Musste die Familie wirklich unter Zwang ausziehen – während die Kinder zusehen? Behörden dürfen durchgreifen. Aber die Frage ist: mit welcher Verhältnismäßigkeit?

In den allermeisten Fällen agiert das Sozialamt verantwortungsvoll. Doch diesmal fehlte das Augenmaß. Und das Verständnis dafür, was hinter einer Wohnungstür liegt: ein geschützter Raum. Für eine Familie: ihr Zuhause.

LVZ