Niedersachsen & Bremen
Getötete Studentin – Urteil wird zum dritten Mal überprüft

08.08.2025, 13:08 Uhr

Zweimal wurde der Angeklagte freigesprochen, zweimal hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Nun gibt es ein drittes Urteil, demnach soll der Mann ins Gefängnis. Ob es so kommt, ist unklar.

Bremen (dpa/lni) – Das Urteil zu einem Gewaltverbrechen an einer Studentin in Bremen wird zum dritten Mal vom Bundesgerichtshof überprüft. „Die Verteidigung hat bereits Revision eingelegt“, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Dort war ein inzwischen 34-Jähriger Anfang August zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche im März 2020 eine 28 Jahre alte Studentin erwürgte. Der Mann lebte damals als Untermieter in der Wohnung der Studentin und hatte Mietschulden. 

In zwei Prozessen davor kam das Landgericht zu einer anderen Einschätzung, zweimal wurde der Angeklagte freigesprochen. Beide Urteile wurden aber durch den Bundesgerichtshof aufgehoben, der Fall musste jeweils neu verhandelt werden.

Nach der Verurteilung wegen Totschlags hat nun die Verteidigung Revision eingelegt. Damit wird auch dieses Urteil auf Rechtsfehler überprüft.