Hamburg & Schleswig-Holstein
Sexueller Angriff auf Frau – Täter muss in Psychiatrie

08.08.2025, 14:55 Uhr

In einem Park attackiert ein Mann eine Frau und verletzt sie. Das Landgericht Hamburg stellt fest, dass der Angeklagte zuvor zwei andere Übergriffe begangen hat. Doch ins Gefängnis muss er nicht.

Hamburg (dpa/lno) – Eine Frau geht spätabends im Harburger Stadtpark spazieren und wird plötzlich von hinten angegriffen und verletzt. Ein 25-Jähriger wird wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung angeklagt. Nach fünf Verhandlungstagen spricht ihn das Landgericht Hamburg frei. An der Tat gibt es keinen Zweifel, doch der Angeklagte sei zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen, erklärt der Vorsitzende Richter Stefan Bornmann. Die Strafkammer ordnet zugleich die Unterbringung des Eritreers in einem psychiatrischen Krankenhaus an. 

Mann will „Romantik und Spaß“

Am 9. September vergangenen Jahres war die Frau für ihren üblichen Spazierweg durch den Stadtpark gegangen, um von ihrer Arbeit als Psychotherapeutin abzuschalten, wie der Richter in der Urteilsbegründung erklärte. Die 46-Jährige trug Kopfhörer und war darum völlig überrascht, als sie kurz vor dem Ausgang von einem Mann angesprochen wurde. Er habe ihr gesagt, dass er mit ihr „Romantik und Spaß“ haben wolle. Die 46-Jährige sagte ihm, sie sei verheiratet und zweifache Mutter. 

Bisse ins Gesicht

Der Mann ließ sich nicht abwimmeln, folgte der Frau und griff sie unvermittelt von hinten an. Trotz heftiger Gegenwehr und Schreie brachte er sie zu Boden und biss ihr dreimal ins Gesicht. Die 46-Jährige versuchte, den Notruf ihres Handys zu betätigen, doch der Angeklagte entriss ihr das Telefon. 

Angesichts schwindender Kräfte habe die Frau die Strategie gewechselt und versucht, mit dem Angreifer zu reden. Dieser habe schließlich von ihr abgelassen und sei mit dem Handy geflüchtet. Die Frau leidet bis heute unter den Folgen des Angriffs und hat eine Narbe im Gesicht.

Im Januar nahm die Polizei den Angeklagten im Harburger Stadtpark fest, wie seine Verteidigerin sagte. Zuvor war nach dem Täter öffentlich mit einem Phantombild gefahndet worden. 

Ermittlungen nach zwei früheren Taten eingestellt

Der Angeklagte sei im Alter von 16 Jahren nach Deutschland gekommen und habe zunächst völlig unauffällig gelebt. Doch dann beging er 2020 und 2021 jeweils im September zwei Sexualdelikte, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Die beiden angegriffenen Frauen hätten aber nicht mit den Ermittlern kooperiert. Im ersten Fall wurde ein Abstrich gemacht, der Jahre später über einen DNA-Test zu dem Angeklagten führte. 

Im zweiten Fall wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft vernommen. Er habe den Vorfall als Streit dargestellt. Die betroffene Frau habe sehr große Angst gehabt. Das Verfahren sei wie das erste eingestellt worden. „Man hätte da auch nachhaken müssen“, kritisierte Bornmann.

Krankhafte „Übersexualität“

Zwei Tage nach der zweiten Tat habe ein Psychiater eine paranoid halluzinatorische Psychose bei dem Angeklagten diagnostiziert. Medikamente hätten zunächst geholfen, sagte der Richter. Doch im Jahr 2024 sei der Angeklagte auf eigenen Wunsch aus seiner Wohnung ausgezogen und habe vermutlich als Obdachloser in Harburg gelebt.

Der 25-Jährige habe eine „Übersexualität“ entwickelt und könne einem Angriffsimpuls auf ein Zufallsopfer nicht mehr ausreichend widerstehen, erklärte der Richter. Infolge seiner Erkrankung könne er auch nicht mehr „adäquat“ mit Frauen in Beziehung treten. Bornmann verwies auf die drei sexuellen Angriffe und sagte: „Das belegt seine sehr hohe Gefährlichkeit für die Allgemeinheit.“ Die Behandlung werde eine Zeit lang dauern. Eine Krankheitseinsicht könne ihm aber nur unter den Bedingungen des Maßregelvollzugs vermittelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.