Das Verfahren gegen den „Querdenken“-Gründer geht eventuell in die nächste Runde. Das sagen Ballwegs Anwälte zu ihrem Revisionsantrag.

„So sehen Sieger aus“, das haben die Fans des „Querdenken“-Gründers Michael Ballweg vor einer Woche im Stuttgarter Justizviertel gesungen. Der Stuttgarter war vom Stuttgarter Landgericht vom Vorwurf des versuchten Betrugs freigesprochen worden. Es wurde eine Verwarnung wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung ausgesprochen. Direkt nach dem Urteil klangen Ballweg und seine Anwälte eher zurückhaltend, als sie auf eine mögliche Revision angesprochen wurden. Doch das Landgericht meldete am Freitag: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Ballwegs Anwälte haben Revision gegen das am 31. Juli gesprochene Urteil eingelegt.