Die Münchner Staatsanwaltschaft prüft Vorgänge rund um die möglicherweise verlustreichen Geschäfte der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) in den USA. So teilte die Staatsanwaltschaft München I dem BR mit, sie sei von der BVK über „Sachverhalte unterrichtet“ worden, „die nunmehr daraufhin geprüft werden, ob ein Anfangsverdacht strafbaren Handelns besteht“. Erst danach könnte es zu einem förmlichen Ermittlungsverfahren kommen.
Die öffentlich-rechtliche Bayerische Versorgungskammer legt aktuell 117 Milliarden Euro für die berufsständische Altersvorsorge an. So beziehen etwa Architekten, Rechtsanwälte und Kaminkehrer oder auch Angestellte und Beamte von Kommunen über die BVK ihre Rente oder Zusatzversorgung. Insgesamt zählt die BVK deutschlandweit 2,7 Millionen Versicherte und Leistungsempfänger, in Bayern bezieht „circa jeder fünfte Haushalt Leistungen“ von dort. Beaufsichtigt wird die Behörde vom bayerischen Innenministerium.
Laut Versorgungskammer keine Auswirkungen auf die Renten
Zuerst hatten „Abendzeitung“ und die „Augsburger Allgemeine“ (externe Links, möglicherweise bezahl-Inhalt) über mögliche Verluste bei Immobilieninvestitionen in den USA berichtet. Die Geschäfte der BVK liefen dort vor allem über einen vorbestraften US-Bauträger.
Auf BR-Anfrage spricht die Versorgungseinrichtung von „teilweise deutlichen Wertberichtigungen“ in der gesamten US-Immobilienbranche aufgrund der allgemeinen Marktlage. Das bedeutet: Der Wert der US-Immobilien ging nach unten. Damit hätten sich die „ursprünglichen Erwartungen zum heutigen Zeitpunkt nicht erfüllt“ und das betreffe „in gewissem Umfang auch einen Teil unseres Portfolios“, so die BVK zum BR. Zudem bestätigt das Unternehmen, dass der zuständige Immobilien-Chef nicht mehr für die Versorgungskammer tätig ist.
Man habe sich zudem „Unterstützung von externen Experten eingeholt“, außerdem prüfe die BVK, „ob beispielsweise Anpassungen an Prozessen erforderlich“ seien. Die Untersuchungen dauerten an.
Zudem versichert die Versorgungskammer gegenüber dem BR „etwaige Verluste in einzelnen Kapitalanlagen“ hätten „keine Auswirkungen auf die Versorgungsleistungen unserer Mitglieder, Versicherten und Leistungsempfänger“. Mit 3,4 Prozent Verzinsung im Jahr 2024 seien im Gegenteil die Zinsanforderungen sogar „übertroffen“ worden.
Ende 2023 machten die Investments in Geschäftshäuser oder Wohnimmobilien in den USA rund 611 Millionen Euro aus, und damit nur etwa 0,5 Prozent der gesamten Kapitalanlagen. So steht es in einem Bericht der BVK an den Bayerischen Landtag von 2024.
Grüne: Weggang eines Managers reiche nicht – mehr Transparenz
Die BVK war auch mehrfach Thema im zuständigen Haushaltsausschuss. Dessen Mitglied Tim Pargent (Grüne) fordert, die Versorgungskammer solle „volle Transparenz walten lassen, ob bei den US-Geschäften alles korrekt gelaufen ist“. Ihm sei bis heute „schleierhaft, warum sich die BVK bei den US-Geschäften nur auf einen Entwickler verlassen hat, der noch dazu wegen Steuervergehen verurteilt wurde“. Der Weggang eines „entscheidenden Managers alleine reicht hier nicht aus“. Pargent will bei der Staatsregierung deshalb mit einer weiteren Anfrage nachhaken.
Das zuständige Innenministerium stellt gegenüber dem BR fest: „Bei Kapitalanlage gelten für die BVK gesetzliche Vorschriften, deren Einhaltung im Rahmen der Versicherungsaufsicht laufend überprüft wird.“ Und: die von der BVK durchgeführten Prüfungen im Zusammenhang mit den US-Geschäften „werden aufsichtlich begleitet, erforderliche Maßnahmen werden ggf. eingeleitet“.