Es klingt verlockend: Das Kind kurz vor Ferienstart nicht mehr in die Schule schicken und stattdessen früher in den Urlaub fliegen. Für viele ist das besonders aufgrund der Flugpreise eine gute Methode, um Geld zu sparen.
Wer die Schulpflicht verletzt, muss mit einem Bußgeld rechnen
Doch Eltern – und je nach Alter auch ihre Kinder – tun sich damit keinen Gefallen. Denn in Deutschland herrscht Schulpflicht. Und zwar bis zum letzten Tag vor den Ferien. Missachtet man sie, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und muss möglicherweise ein hohes Bußgeld zahlen.
Dieses variiert je nach Bundesland:
- Bis zu 1000 Euro in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und dem Saarland.
- Bis zu 1250 Euro in Sachsen.
- Bis zu 1500 Euro in Rheinland-Pfalz und Thüringen.
- Bis zu 2500 Euro in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Verletzten Eltern dauernd oder wiederholt ihre Pflichten, machen sie sich sogar strafbar, schreibt Focus Online. Demnach drohen dafür in Hessen, dem Saarland, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten.
40 bis 60 Schulschwänzer pro Jahr in Stuttgart
Doch wie oft kommt es eigentlich vor, dass Eltern ihre Kinder ohne Erlaubnis der Schule früher mit in den Urlaub nehmen wollen? Das lässt sich nicht genau belegen, sagte eine Sprecherin der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Stuttgart gegenüber der Stuttgarter Zeitung.
In den vergangenen Jahren habe die Bundespolizei die Zahl auf 40 bis 60 Schüler pro Jahr geschätzt. Jedoch betreffe das alle Ferien zusammengenommen, nicht nur die Sommerferien.
Wer jetzt denkt „Wer soll das schon kontrollieren?“, darf nicht zu leichtsinnig sein. Es finden an deutschen Flughäfen zwar keine gezielten Fahndungen nach Schulschwänzern statt, schließlich steht die Sicherheit und der Grenzschutz im Vordergrund, wie eine Sprecherin der Bundespolizei gegenüber der Stuttgarter Zeitung schilderte.
Wer muss die Strafe zahlen?
Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, trotzdem sehr hoch, so Focus Online. Spätestens bei der Passkontrolle würden schulpflichtige Kinder auffallen.
Und übrigens: Nicht immer müssen die Eltern die Strafe bezahlen. Bekanntlich sind Kinder ab 14 Jahren strafmündig und müssen in solchen Fällen selbst dafür aufkommen.