Standdatum: 8. August 2025.
Am Bremer Landgericht wurden schon drei Urteile zu dem Fall gefällt.
Bild: Radio Bremen | Inès Schumann
Ein Mann wurde Anfang August zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 2020 die 28-Jährige erwürgte. Doch das Urteil wird noch einmal geprüft.
Das Urteil zu einem Gewaltverbrechen an einer Studentin in Bremen wird zum dritten Mal vom Bundesgerichtshof überprüft. „Die Verteidigung hat bereits Revision eingelegt“, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Dort war ein inzwischen 34-Jähriger Anfang August zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche im März 2020 eine 28 Jahre alte Studentin erwürgte. Der Mann lebte damals als Untermieter in der Wohnung der Studentin und hatte Mietschulden.
Verteidigung hatte Revision gegen das Urteil eingelegt
In zwei Prozessen davor kam das Landgericht zu einer anderen Einschätzung, zweimal wurde der Angeklagte freigesprochen. Beide Urteile wurden aber durch den Bundesgerichtshof aufgehoben, der Fall musste jeweils neu verhandelt werden. Nach der Verurteilung wegen Totschlags hat nun die Verteidigung Revision eingelegt. Damit wird auch dieses Urteil auf Rechtsfehler überprüft.
Dieses Thema im Programm:
buten un binnen, 1. August 2025, 19:30 Uhr