Betrugsprozess in Stuttgart: Auch Ballwegs Anwälte wollen Revision Michael Ballweg und seine Anwälte nach dem Urteil bei einer Pressekonferenz im Landgericht Stuttgart Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Das Verfahren gegen den „Querdenken“-Gründer geht eventuell in die nächste Runde. Das sagen Ballwegs Anwälte zu ihrem Revisionsantrag.

„So sehen Sieger aus“, das haben die Fans des „Querdenken“-Gründers Michael Ballweg vor einer Woche im Stuttgarter Justizviertel gesungen. Der Stuttgarter war vom Stuttgarter Landgericht vom Vorwurf des versuchten Betrugs freigesprochen worden. Es wurde eine Verwarnung wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung ausgesprochen. Direkt nach dem Urteil klangen Ballweg und seine Anwälte eher zurückhaltend, als sie auf eine mögliche Revision angesprochen wurden. Doch das Landgericht meldete am Freitag: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Ballwegs Anwälte haben Revision gegen das am 31. Juli gesprochene Urteil eingelegt.

Drei von Ballwegs vier Verteidigern machen weiter Embed code

Die Verteidiger gehen laut dem Anwalt Ralf Ludwig davon aus, dass die Urteilsbegründung mit Blick auf die Umsatzsteuervoranmeldung „rechtlich nicht haltbar“ sei. Die Anwälte beziehen sich auf eine Verordnung zu Kleinstbeträgen, teilte die Organisation „Querdenken 711“ mit. Demnach sei der Betrag zu gering bei Ballweg. Das Gericht stellte 19,53 Euro für die vollzogene Umsatzsteuerhinterziehung fest. Laut dem Anwalt liegt der Mindestwert bei 25 Euro.

Michael Ballweg freut sich über den weitgehenden Freispruch. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Aus Ballwegs Team machen drei der vier Verteidiger weiter: Der in „Querdenken“-Kreisen beliebte Ludwig, Gregor Samimi aus Berlin und der Stuttgarter Anwalt und CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler. Der für Ballwegs Firma Media Access zuständige Anwalt steige aus, da die Firma nicht mehr betroffen sei.

Das Gericht hat 15 Wochen Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung

Die Staatsanwaltschaft hatte schon durchblicken lassen, dass für sie eine Revision nahe liegt. Sie hält an einem Großteil der Vorwürfe gegen Ballweg fest. Im Gegensatz zu einer Berufung zählen bei der Revision aber nur Rechtsfehler. Deswegen bekommen beide Parteien – Staatsanwaltschaft und Verteidigung – nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung noch einen Monat Zeit, ihre Revisionsanträge zu begründen.