Karlsruhe – Sein Kopf ist gesenkt, als er aus dem Helikopter steigt, er trägt Fußfesseln und einen Gefangenentransportgürtel. Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) begleiten ihn: Haftprüfungstermin für den Amok-Fahrer von München.
Ein Polizei-Hubschrauber brachte Islamist Fahrhad Noori (24) Montagmittag zum Haftrichter des Bundesgerichtshofs (BGH). Er wurde mit dem Heli aus dem Hochsicherheitsgefängnis Straubing (Bayern) ins 380 Kilometer entfernte Karlsruhe (Baden-Württemberg) geflogen.
Im Februar raste Noori mit seinem Mini in einen Demonstrationszug und tötete zwei Menschen. Im Vordergrund der Kinderwagen des getöteten Kleinkindes
Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber
Attentäter tötete Mutter (37) und Kind (2)
Der abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan hatte Mitte Februar ganz Deutschland in Schockstarre versetzt, als er in München mit seinem Mini Cooper in eine Verdi-Demo raste und eine junge Mutter (37) und ihr Kind (2) überfuhr – beide starben wenig später in einer Klinik.
Farhad Noori nahm an zahlreichen Bodybuilding-Wettkämpfen teil, postete auf sozialen Medien Fitness-Videos
Foto: Privat
Nach seiner Festnahme fiel Fitness-Freak Noori durch wirre Reden auf. Er wurde in die Psychiatrie der JVA Straubing verlegt. Doch offenbar hatte er nur geschauspielert.
Nach einem neuen psychiatrischen Kurzgutachten gilt er als voll schuldfähig. Er kam in den normalen Vollzug.
Mit dem Polizeihubschrauber Edelweiß 4 wurde der Attentäter aus Straubing nach Karlsruhe geflogen
Foto: Jürgen Mahnke
Zuvor aber musste vor dem Bundesgerichtshof der Haftbefehl abgeändert werden. Bei seiner Festnahme nach dem Anschlag waren die späteren Todesopfer noch am Leben, der ursprüngliche Haftbefehl lautete deshalb auf versuchten statt vollendeten Mord.
BGH musste Haftbefehl ändern
Nach dem anderthalbstündigen Termin schloss sich der BGH-Haftrichter der Einschätzung von Gutachter und Bundesanwaltschaft an. Noori soll den 16-seitigen Haftbefehl konzentriert durchgelesen haben. Sein Verteidiger Ömer Sahinci aus München erklärte auf BILD-Anfrage: „Er wirkte dabei sehr gefasst.“
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Bereits im Sommer könnte der Generalbundesanwalt Anklage gegen den Amokfahrer wegen des Verdachts des zweifachen Mordes, des versuchten Mordes sowie Körperverletzung in 54 Fällen erheben. Der Prozess dürfte dann im Herbst vor dem Oberlandesgericht in München beginnen.