Wer im Restaurant ewig aufs Essen wartet, darf laut Urteil die Rechnung kürzen – unter bestimmten Bedingungen.


Wenn das Warten im Restaurant zur Geduldsprobe wird

Ein entspannter Restaurantbesuch kann in Stress umschlagen – besonders, wenn Service oder Küche auf sich warten lassen. In Bremen und anderen Städten fragen sich Gäste: Was ist erlaubt, was nicht? Die ARAG-Versicherungsexperten bringen Licht ins juristische Dunkel des Restaurantalltags.

Lange aufs Essen warten – Das könnt ihr unternehmen

Wenn der Koch sich Zeit lässt, müssen Gäste das nicht immer hinnehmen. Laut Landgericht Karlsruhe darf die Rechnung um etwa ein Drittel gekürzt werden, wenn man über 90 Minuten auf sein Essen wartet. Wichtig ist, dass man den Zeitpunkt der Bestellung und das Ende der Wartezeit gut dokumentiert.

Rechnung nicht bekommen – darf man einfach gehen?

Wer nach dem Essen ewig auf die Rechnung wartet, hat nicht automatisch das Recht, ohne zu zahlen zu gehen. ARAG-Experten betonen: Nur wenn man nach mehr als 30 Minuten mehrfach nachgefragt hat und seine Kontaktdaten hinterlässt, darf man das Restaurant verlassen. Sonst gilt das als Zechprellerei. Das teilte ARAG in einer Pressemitteilung mit. (dm)