Trotz bereits beantragter und bewilligter zusätzlicher Planstellen im Ordnungsdienst bleibt das Problem illegaler Müllablagerungen in Delmenhorst, insbesondere an den bekannten Hotspots Wollepark, Elbinger Straße Lucas-Cranach-Straße und Deichhorst, bestehen. „Obwohl wir zusätzliche Planstellen geschaffen haben, die auch politisch durchgegangen sind, zeigt sich am Ende des Tages, dass das allein nicht ausreicht“, erklärt Murat Kalmış als Antragsteller des Maßnahmenpakets.
Deshalb solle nun ein rechtssicheres Maßnahmenpaket beschlossen werden, das neben verstärkten Kontrollen auch temporäre Videoüberwachung und konsequente Sanktionen vorsieht. Die Einnahmen aus Bußgeldern flössen direkt in Reinigungs- und Präventionsmaßnahmen zurück. Begleitet werde das Paket von einer Informationskampagne unter dem Motto „Sauberes Delmenhorst“.
„Wir müssen jetzt mit härteren Maßnahmen durchgreifen, um das Stadtbild zu schützen und langfristig sauber zu halten“, so Bürgermeister Murat Kalmis in seiner Funktion als FDP-Landesvorstands-Mitglied in Niedersachsen sowie FDP-Bezirksvorstand-Mitglied Oldenburg Land. Das beantragte Maßnahmenpaket kombiniere Prävention, Kontrolle und Sanktionierung in einem rechtlich gesicherten Rahmen und solle so zu einer nachhaltigen Verbesserung der Sauberkeit in Delmenhorst beitragen. Der Rat der Stadt werde den Antrag zeitnah beraten. Nach sechs Monaten soll eine Evaluation über die Wirksamkeit der Maßnahmen erfolgen.
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Im Antrag vom heutigen Tag, den 09. August 2025, heißt es im Wortlaut:
Der Rat der Stadt Delmenhorst möge beschließen:
- Gezielte Kontrollen
Der städtische Ordnungsdienst intensiviert ab sofort die Präsenz und Kontrollen an bekannten Müll-Hotspots auf Grundlage von § 3 KrWG, NAbfG, insbesondere:
- Wollepark
- Elbinger Straße
- Deichhorst Lucas-Cranach-Str.
- Temporäre Videoüberwachung
An den oben genannten Standorten wird im Rahmen von § 4 BDSG, Art. 6 DSGVO sowie § 32 NPOG eine zeitlich befristete Videoüberwachung durch mobile Kameras eingesetzt, um illegale Müllentsorgung zu dokumentieren und Täter zu identifizieren.
Dauer: max. 3 Monate pro Standort, mit vorheriger Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Verwaltung und deutlicher Kennzeichnung der überwachten Bereiche.
- Konsequente Sanktionierung
Verstöße werden gemäß § 118 OWiG und den städtischen Satzungen mit den zulässigen Höchstbußgeldern geahndet.
Einnahmen aus Bußgeldern fließen zweckgebunden in Reinigungs- und Präventionsmaßnahmen.
- Öffentlichkeitsarbeit
Start einer Informationskampagne („Sauberes Delmenhorst“), die über Entsorgungsmöglichkeiten, Bußgelder und Meldewege informiert.
- Evaluation
Sechs Monate nach Start legt die Verwaltung dem Rat einen Bericht vor über: Anzahl der festgestellten Verstöße, Höhe der Bußgelder, Wirksamkeit der Maßnahmen und ggf. notwendige Folgemaßnahmen.