Gesunkener Kutter "Nordland III"

Stand: 10.08.2025 14:26 Uhr

Ausgediente Fischkutter, die in Mecklenburg-Vorpommern in den Hafenbecken liegen und als Fischbrötchenbuden dienen, sind in der jüngsten Vergangenheit häufiger gesunken. Die Folgekosten belasten Städte und Gemeinden.

In den norddeutschen Häfen liege einige oft zum Imbiss umgebaute Kutter, die nicht mehr seetüchtig sind. Die Schiffe sorgen für maritimes Flair – werden aber zum Problem, wenn mit ihnen etwas passiert. Am größten scheint das Problem in Rostock zu sein, wie aus einer dpa-Umfrage bei Hafenstädten und Behörden in Mecklenburg-Vorpommern hervorgeht. „In den letzten fünf Jahren ist eine Häufung der Vorfälle erkennbar gewesen“, sagt der Rostocker Hafenkapitän Falk Zachau. Ihm zufolge gab es in diesem Zeitraum allein in Rostock Probleme mit acht Kuttern. Meist läge die Ursache in altersbedingten Verschleißerscheinungen beziehungsweise mangelhafter Wartung und Instandhaltung der Holz-beplankten Fischkutter, erklärt Zachau.

Mehrere Kutter in Rostock gesunken

Erst Ende Juli musste die Feuerwehr im Gastro-Kutter „Luna Rossa“ im Rostocker Stadthafen Wasser abpumpen. Dasselbe Schiff war vor fast dreieinhalb Jahren nach einem Unwetter gesunken. Anfang 2024 sank im Stadthafen neben dem Fähranleger am Kabutzenhof die „Seeadler“, 2022 ein Gaststätten-Kutter weiter flussaufwärts und im Jahr zuvor der 70-Tonnen-Kutter „Wernigerode“.

Der in Schräglage befindliche Fischkutter "Rudolf Virchow" hängt am Kai der Insel Dänholm vor Stralsund am Ausleger des Schwimmkrans "Baltic Lift".

Nach der Bergung wird der vor sechs Wochen gesunkene Kutter nun in Stralsund zerlegt und verschrottet.

Auch in Vorpommern kennen die Behörden das Problem: Vor dem Dänholm in Stralsund ist Ende Mai die „Rudolf Virchow“ untergegangen – ein alter Hochseekutter. Dort war zunächst sogar unklar, wem das Schiff eigentlich gehört. Um eine drohende Havarie zu verhindern, mussten die Stadt und die Wasserschutzpolizei das Schiff sichern und per Schwimmkran zum Volkswerfgelände schleppen, damit es nicht zur Gefahr für die Gewässer wird. Schließlich konnte der Eigentümer ausfindig gemacht werden – und muss jetzt auch für das ganze Procedere zahlen.

Kutter in Greifswald belastet die Stadtkasse

Anders ist das bei einem alten Kutter in Greifswald. 2023 war die „Nordland III“ bei einem Sturmhochwasser im Wiecker Hafen gesunken. Auch hier ist nicht klar, wem das Schiff gehört. Noch immer gibt es einen Rechtsstreit darüber, wer zuständig ist – die Stadt Greifswald oder das Land. Seit Kurzem wird der alte Kutter deswegen zunächst im Auftrag des Landes verschrottet. Die Kosten belaufen sich bei der „Nordland III“ auf immerhin eine halbe Million Euro, heißt es aus dem Landesumweltministerium Mecklenburg-Vorpommern. Die Kosten für die Bergung kommen noch dazu – nach Angaben der Hansestadt Greifswald kostete dies einen sechsstelligen Betrag.

Der gesunkene Kutter "Nordland III" wird in Greifswald-Wieck an dicken Seilen aus dem Wasser gehoben.

Der 20 Meter lange Kutter war während der Sturmflut im Oktober gesunken.

Wasserschutzpolizei: „Eigentum verpflichtet“

Gründe sieht der Rostocker Hafenkapitän Zachow darin, dass es keine Möglichkeiten gebe, solche Schiffe abzuwracken. Seiner Einschätzung nach wären einige Eigner dazu durchaus bereit. Zweitens fehle derzeit aber auch eine Rechtsgrundlage für das Entfernen von maroden Kuttern durch die Hafenbehörden. Diese würden ausschließlich tätig werden, wenn Gefahr in Verzug ist. Für Schiffe, speziell im Fall von Havarien, ist zuerst der Eigentümer zuständig, sagt die Stadt Greifswald. Und auch die Wasserschutzpolizei verweist auf den Grundsatz „Eigentum verpflichtet“.

Landeshafenverordnung soll überarbeitet werden

Problematisch sei auch, dass einige Schiffe weder ins Seeschiffs- noch im Binnenschiffsregister eingetragen werden müssen. Diese sogenannten Stilllieger, also Schiffe, die nicht mehr fahren und als Gastro-Schiff in Häfen liegen, sind nicht dazu verpflichtet eine Art Schiffs-TÜV nachzuweisen, weil sie weder Güter noch Passagiere transportierten. Das mache die Anforderungen für den Erhalt und Betrieb wesentlich geringer, so der Rostocker Hafenkapitän Zachow. Voraussetzung für einen Liegeplatz sei ein gültiges Schwimmfähigkeitsattest mit einer Gültigkeit von ein bis zwei Jahren. Das Landeswirtschafts- und Verkehrsministerium erklärte, dass die Landeshafenverordnung derzeit überarbeitet werde. Demnach sollen auch die Befugnisse der Hafenbehörden präzisiert werden. „Dies könnte künftig auch auf die Beseitigung gesunkener Schiffe im Rahmen ihrer Zuständigkeit Anwendung finden“, so das Ministerium.

Der Kutter "Rudolf Virchow" ist im ehemaligen Fischereihafen auf der Insel Dänholm gesunken.

Aus der „Rudolf Virchow“ traten Betriebsstoffe ins offene Gewässer aus, bevor die Feuerwehr und das THW eine Ölsperre legten.

Ein riesiger orangener Kran hebt ein tonnenschweres Schiff aus dem Rostocker Hafenbecken. Gleichzeitig stehen Arbeiter in Warnwesten auf dem Deck des Schiffs und pumpen Wasser aus dem Rumpf. Alles passiert unter einem blauen Himmel.

Seit November vergangenen Jahres lag der 60 Tonnen schwere Fischkutter am Grund des Rostocker Hafens.

Ein Fischkutter ragt nur noch zu einem kleinen Teil aus dem Wasser im Rostocker Hafenbecken. Das Boot ist an seinem Liegeplatz gesunken.

Von Freitag auf Sonnabend sind aus bisher ungeklärter Ursache zwei Schiffe an ihren Liegeplätzen gesunken.