Dresden – Schulanfang in Sachsen! Überall Warnwesten, Verkehrshelfer, Ermahnungen zu sicherem Schulweg. Und in der Dresdner Neustadt? Da spielt sich ein Drama ab, das glatt aus einer Verkehrs-Sitcom stammen könnte.

Tatort Glacisstraße: Zwischen Gymnasium, Oberschule und Musikschule (Schütz-Konservatorium) bewegen sich jeden Tag hunderte Schüler durch den Verkehr – seit dem Carolabrücken-Crash ist die Straße Zubringer der alternativen Elbquerung über die überlastete Albertbrücke. Sprich: Asphalt-Stress pur!

Schon seit Monaten fordern die Elternvertreter in der städtischen Schulnetz-AG (Stadtverwaltung, Ordnungsamt, Elternvertreter): „Ein Zebrastreifen muss her – neben der Verkehrsinsel! Unsere Kinder brauchen Sicherheit!“

Überweg gesperrt – nachdem die Stadt Dresden einen Fake-Zebrastreifen bemerkte, sperrte sie den Straßenübergang komplett

Überweg gesperrt – nachdem die Stadt Dresden einen Fake-Zebrastreifen bemerkte, sperrte sie den Straßenübergang komplett

Foto: Privat

Und die Stadt? Erst: Funkstille. Dann: Nö! Kein Zebrastreifen, keine Diskussion. Doch kurz vor Ferienbeginn dann das Wunder von Dresden: Plötzlich war er da. Ein Zebrastreifen. Einfach so. Weiß auf schwarzem Asphalt. Allerdings leicht krumm und irgendwie ausgefranst. „Sah aus wie mit dem Pinsel aus’m Baumarkt gemalt“, sagt ein Anwohner.

Stadt sperrt Fake-Streifen und Übergang

Ein selbst gepinselter Zebrastreifen? Richtig gehört. Zwei Monate lang übersah die Stadt den Do-it-yourself-Überweg völlig. Erst jetzt – kurz vor dem Schulstart – fiel der Streifen auf. Und was macht die Stadt? Sie sperrt den Übergang in der letzten Ferienwoche ab! Mit Warnbaken. Dazu wurden die Fake-Streifen mit pink-roter Farbe dick durchgestrichen.

▶︎ Ergebnis: Jetzt kann niemand mehr gefahrlos rüber. Statt sicherem Übergang: Verkehrs-Absurdistan! Denn was bleibt, ist eine Verkehrsinsel – ohne Überquerungsmöglichkeit. Eine unbürokratische Lösung im Sinne der Sicherheit für die Schüler? Fehlanzeige.

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Die Dresdner Verkehrsverwaltung ist für ihre Geschwindigkeit beim Aufpinseln von Verkehrsmarkierungen berühmt – allerdings nur, wenn es um das Abmarkieren von Radwegen und die Einschränkung des Individualverkehrs geht. Immer wieder sorgte etwa das Straßen- und Tiefbauamt mit teuren Verkehrsversuchen oder sogar bizarren Fahrrad-Zählanlagen für Aufsehen. Zumal diese oft handstreichartig umgesetzt wurden.

Kein Kavaliersdelikt: Das eigenmächtige Aufmalen eines Zebrastreifens ist kein Kavaliersdelikt. Der oder die Täter haben damit gegen gleich drei Tatbestände aus StVO und Strafgesetzbuch verstoßen: § 33 StVO – unerlaubtes Aufstellen von Verkehrszeichen/Markierung (ca. 15 € Bußgeld + Reinigungskosten), § 132 Strafgesetzbuch – Amtsanmaßung. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und Paragraf 315b StGB, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.