Der Rat der Europäischen Union hat den ersten Teil eines Pakets zur Vereinfachung von EU-Vorschriften am Montag (14.4.) beschlossen. Die EU-Kommission hatte das sogenannte Omnibus-1-Paket im Februar vorgelegt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. 

Damit ist der einjährige Aufschub für das Inkrafttreten der Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) nun endgültig beschlossene Sache. Gleich um zwei Jahre werden die Anforderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verschoben. 

Wie jetzt der Rat hatte das Europaparlament bereits im Vorfeld für die Verschiebung über ein Schnellverfahren votiert. Trilog-Verhandlungen mit der Europäischen Kommission waren somit nicht mehr notwendig.